(openPR) Gründungswillige Arbeitslosengeld-II-Empfänger können ab sofort zusätzliche Unterstützung erhalten. Die neue Regelung gilt seit dem 01.01.2009 und soll den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Danach können nunmehr Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel gewährt werden, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind. Die Förderung kann zusätzlich zum Einstiegsgeld gewährt werden.
Die neue Förderung für Existenzgründer aus der Langzeit-Arbeitslosigkeit (ALG-II-Empfänger) umfasst hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Investitionen, die Marketing und Vertrieb unterstützen können. Hierunter fallen sowohl Telefonanlagen, PCs, Software, Drucker, Kopierer etc. als auch Kosten für Homepages, Schaufensterdekorationen und andere Werbemittel.
Während die Zuschüsse auf 5.000 Euro begrenzt sind und nur zweckgebunden für kleinere Anschaffungen und für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden, kann die Darlehenshöhe auch über dem vorgenannten Betrag liegen. Mit dem höheren Darlehen können auch Fahrzeuge, Maschinen oder Werkzeuge gekauft werden. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird für die Festlegung der Raten die persönliche und wirtschaftliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt. Die Zuschüsse werden hingegen entweder einmalig oder in Raten bewilligt und müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Kann dem Existenzgründer allerdings nachgewiesen werden, die Gelder nicht zweckgemäß eingesetzt zu haben, kann es zur anteiligen oder gesamten Rückforderung der Zuwendungen kommen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.







