„Staatlich geprüfter Unternehmer“ als Ich-AG-Voraussetzung
(openPR) Das hat dem Standort Deutschland gerade noch gefehlt: Nach dem Willen der Bundesregierung soll es bald eine Art „Staatlich geprüfter Unternehmer“ geben.
Eine solche Eignungsprüfung ist vorgesehen, wenn Arbeitslose einen Antrag auf Existenzgründungszuschuss (“Ich-AG”) oder Überbrückungsgeld stellen. Diese neue Hürde, die das Bundeskabinett bei der Verlängerung der 'ICH-AG' bis 2007 errichtet hat, ging in vielen Berichten unter.
Nach welchen Kriterien sollen die (ihrerseits übrigens durchweg angestellten!) Prüfer die Gründungswilligen denn abschließend beurteilen, fragt Robert Chromow in seinem Kommentar
'Gründungsförderung nur noch für 'staatlich geprüfte Unternehmer'
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Im Ergebnis entfällt der verbriefte Rechtsanspruch auf Gründungsförderung, die Entscheidung hängt wieder vom Gutdünken der Sachbearbeiter ab.
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