openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vertrauensschutz vor der Bundestagswahl

(openPR) Momentane Steuersituation ist aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht für Investition hochinteressant

Köln, 07.09.2005 - Seit Jahren versuchen Regierungen und Verwaltung der Abschreibungsbranche die Existenzgrundlage zu entziehen. Die ergriffenen Maßnahmen in Form von neuen, den „steuerlichen Missbrauch“ verhindern sollenen Gesetzen waren jedoch weitgehend ungeeignet und sogar kontraproduktiv, weil übersehen wurde, dass durch zusätzliche, noch kompliziertere Gesetze die Zahl der Schlupflöcher zunahm, so dass sich das Betätigungsfeld der Abschreibungsbranche eher vergrößern konnte.



Parallel dazu versucht man die Abschreibungsbranche zu diskriminieren, indem man ihr unmoralisches Handeln unterstellt, weil sie zum Vorteil ihrer Klientel in konsequenter Weise steuerliche Vergünstigungen in Verbindung mit sogenannten Schlupflöchern in komprimierter, aber legaler Form nutzt.

Steuervergünstigungen stellen aus dieser Sicht ein so großes Entgegenkommen der Obrigkeit gegenüber den Steuerzahlern dar, dass es geradezu einem Sakrileg gleichkommt, mehrere Vergünstigungsvorschriften mit möglicherweise dem Gesetzgeber bis dahin unbewussten Schlupflöchern zu kombinieren und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Intention, Steuern sparen zu wollen, kann aber nicht verwerflich sein. Sie entspricht dem ökonomischen Prinzip, mit einem möglichst geringen Einsatz ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Steuern stellen gleichermaßen für Konsumenten und Unternehmer Kosten dar, die es gilt, möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Aus dieser Sicht kann weder das, was die Abschreibungsbranche tut, nämlich der breiten Öffentlichkeit den Weg zu zeigen, wie auf legale Weise Steuern reduziert werden können, noch das Werben für Investitionen mit hohen Steuervorteilen, unmoralisch sein.

Mit einem aus diesem Grunde stiekum eingeführten Zweiklassen-Steuerrecht kann das Ziel einer gerechten Besteuerung aber nicht erreicht werden. Vielmehr sollte sich der Gesetzgeber an seine eigene Brust schlagen und erkennen, dass er alleine es in der Hand hat, durch eindeutige, vernünftige, in allen Auswirkungen überschaubare und für jedermann verständliche Steuergesetze das angestrebte Ziel einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung zu erwirken.

Der jüngste Versuch, das Zweiklassen-Steuerrecht weiter auszubauen, war der in erster Lesung bereits verabschiedete § 15 b EStG, der Gott sei Dank an der vorzeitigen Auflösung des Bundestages scheiterte. In Folge dieser Entwicklung ist glücklicherweise der durch die § 15 b-Diskussion unterbrochene Vertrauensschutz auf die derzeit gültigen Gesetze wieder hergestellt. Dies bedeutet, dass heute wieder positive Einkünfte mit negativen Einkünften in unbegrenzter Höhe, unabhängig von der Einkunftsart, saldiert werden können. Allerdings darf nicht mit Verlusten von mehr als 50 % geworben werden.

"Von dieser Steuersituation ausgehend erlauben wir uns, Sie auf unsere derzeitige Angebotspalette (http://www.winfried-hilger-gmbh.de/produkte/welcome.asp) aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht hochinteressanten Investitionsmöglichkeiten aufmerksam zu machen", so Winfried Hilger, geschäftsführender Gesellschafter der Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Winfried Hilger GmbH aus Köln. Da der o.e. derzeitige Vertrauensschutz sehr bald nach der Wahl durch Ankündigung von Gesetzesänderungen verloren gehen könnte, empfiehlt die seit über 30 Jahren erfolgreich tätige Beratungsgesellschaft, die sich auf steuerlich attraktive Investments spezialisiert hat, eventuell noch vor der Wahl zu disponieren. "Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich." (lmh)


***

Die Dipl.-Kfm. Winfried Hilger GmbH ist eine von Banken, Initiatoren und Strukturvertrieben unabgängige Gesellschaft für Anlageberatung, Vermögensberatung und Vermögensverwaltung aus Köln und vermittelt seit über 30 Jahren erfolgreich steuerlich attraktive Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle, insbesondere renditestarke geschlossene Immobilienfonds mit Private Placement Charakter im In- und Ausland.
(u.a. Vertriebspartner der Dr. Ebertz & Partner Gruppe, Köln)

***

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 59633
 1871

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vertrauensschutz vor der Bundestagswahl“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Dipl.-Kfm. Winfried Hilger GmbH

In Krisenzeiten gefragt: Sachwerte als Kapitalanlage
In Krisenzeiten gefragt: Sachwerte als Kapitalanlage
Köln (lmh) 26.10.09 - Die neuesten Wirtschaftsmeldungen lassen darauf hoffen, dass die seit 80 Jahren schwerste Wirtschaftskrise bald überwunden sein könnte. Dies als sicher anzunehmen, wäre jedoch verfrüht. Vielfach wird in diesem Zusammenhang auf den Verlauf der vorausgegangenen Weltwirtschaftskrise hingewiesen, bei der im derzeitigen Stadium das „dicke Ende“ noch bevorstand. Gegen diese Befürchtung spricht allerdings, dass die führenden Industriestaaten diesmal extrem anders und differenzierter als seinerzeit reagiert haben, so dass man ho…
Bild: Geschlossene Immobilienfonds sind weiterhin lukrativBild: Geschlossene Immobilienfonds sind weiterhin lukrativ
Geschlossene Immobilienfonds sind weiterhin lukrativ
Die derzeitige Finanzkrise lässt erkennen, dass Immobilien als mittel- und langfristige Kapitalanlage besonders geeignet sind. Kaum eine andere Anlagealternative ist unter Sicherheits- und Renditegesichtspunkten so wenig krisenanfällig wie Immobilien. Dies gilt erst recht, wenn die steuerlichen Aspekte mit berücksichtigt werden. 17.11.08 (lmh) Köln - Was für die laufenden Erträge gilt, gilt gleichermaßen für die Vermögenserhaltung und -mehrung. Wertveränderungen von Immobilien vollziehen sich bedächtig, nicht plötzlich und abrupt. Starke, sp…

Das könnte Sie auch interessieren:

Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe sichert erfolgreichen Klimaschutz im Verkehrssektor
Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe sichert erfolgreichen Klimaschutz im Verkehrssektor
Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe sichert erfolgreichen Klimaschutz im Verkehrssektor – Politik muss jetzt Vertrauensschutz für Erzeuger erneuerbarer Biokraftstoffe gewährleisten! Zu der heute endenden Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote erklärt Janet Hochi, …
Bild: Widerruf von Darlehensverträgen mit SparkassenBild: Widerruf von Darlehensverträgen mit Sparkassen
Widerruf von Darlehensverträgen mit Sparkassen
… den Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung eine inhaltliche Bearbeitung der Musterbelehrung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darstellt und damit auch ein Vertrauensschutz zu Gunsten der Sparkasse ausscheidet. Vertrauensschutz kommt allerdings dann nicht in Frage, wenn die Sparkasse eine andere Formulierung wählt oder Änderungen, …
Bild: Gesellschaftsrecht: Vertrauensschutz bei Haftung für Altschulden in GbRBild: Gesellschaftsrecht: Vertrauensschutz bei Haftung für Altschulden in GbR
Gesellschaftsrecht: Vertrauensschutz bei Haftung für Altschulden in GbR
… Grundsatzurteil des BGH vom 7.4.2003 (Az.: II ZR 56/02) mit ihrem Privatvermögen für Altschulden der Gesellschaft. Dabei können sie sich nicht generell auf Vertrauensschutz berufen, wenn sie der Gesellschaft vor Veröffentlichung dieses Urteils beigetreten sind. Die Gewährung von Vertrauensschutz ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Gesellschafter bei …
Bild: Grenzüberschreitende Warenlieferungen, 24. März 2021 ONLINEBild: Grenzüberschreitende Warenlieferungen, 24. März 2021 ONLINE
Grenzüberschreitende Warenlieferungen, 24. März 2021 ONLINE
… des Seminars:     Grundlagen und aktuelle Neuregelungen                                                   Innergemeinschaftliche Lieferung: Voraussetzungen, Risiken, VertrauensschutzNachweise, insbesondere Gelangensvermutung                           Erwerbe und Dreiecksgeschäfte innerhalb der EU: Grundlagen und Besonderheiten                         …
Rente ab 60 nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit: Weichenstellung bis Ende des Jahres
Rente ab 60 nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit: Weichenstellung bis Ende des Jahres
… beschlossen. Die Altersgrenzen für Arbeitslose und Altersteilzeitarbeitnehmer sollen danach zwischen 2006 und 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre angehoben werden. Vertrauensschutz genießen allerdings Versicherte, die noch bis Ende des Jahres die Weichen für die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gestellt haben oder bereits arbeitslos sind. …
Bild: OLG Hamm: Auch vorzeitig abgelöstes Darlehen kann widerrufen werdenBild: OLG Hamm: Auch vorzeitig abgelöstes Darlehen kann widerrufen werden
OLG Hamm: Auch vorzeitig abgelöstes Darlehen kann widerrufen werden
… nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt worden und dadurch könne der Widerruf unbefristet erfolgen. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung könne sich die Bank nicht auf Vertrauensschutz gemäß §§ 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV berufen. Daher muss die Bank dem Kläger die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 6.000 …
Bild: OLG Frankfurt: Bank kann sich bei Widerruf eines Darlehens nicht auf Vertrauensschutz berufenBild: OLG Frankfurt: Bank kann sich bei Widerruf eines Darlehens nicht auf Vertrauensschutz berufen
OLG Frankfurt: Bank kann sich bei Widerruf eines Darlehens nicht auf Vertrauensschutz berufen
Hat eine Bank bei der Darlehensvergabe eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann sie sich beim Widerruf des Darlehens nicht auf Vertrauensschutz und Verwirkung des Widerrufsrechts berufen. Das entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 26. August 2015 (Az.: 17 U 202/14). „Beim Widerruf eines Darlehens wehren sich viele Banken mit dem Hinweis, …
EEG 2014 - Verfassungsklage in Vorbereitung
EEG 2014 - Verfassungsklage in Vorbereitung
Berlin, den 25.06. 2014 „Umfassender Bestands- und Vertrauensschutz für Biogas- und Biomethananlagen sieht anders aus“, so das klare Statement von Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. zu den vorgelegten Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen. Der Biogasrat+ e.V. kritisiert dabei insbesondere die völlig realitätsfremden und investitionsfeindlichen …
Erneuerbare Energien am Ende günstiger
Erneuerbare Energien am Ende günstiger
… Schultz besorgt. „Viele, die noch vor kurzem investiert haben, könnten schon bald vor dem wirtschaftlichen Abgrund stehen – Energiewende geht anders!“ Vertrauensschutz und Investitionssicherheit seien als die tragenden Säulen einer jeden langfristigen gesellschaftlichen Entwicklung unverzichtbar. „Gerade bei Großprojekten wie der Energiewende brauchen …
Fahrtenbuch: Niemals auf das Finanzamt verlassen
Fahrtenbuch: Niemals auf das Finanzamt verlassen
Auch wenn das Finanzamt jahrelang ein Excel-Fahrtenbuch anerkennt, besteht beim Steuerpflichtigen kein Vertrauensschutz dahingehend, dass diese Praxis auch vor Gericht Bestand hat. Darauf weist das Vorsorgeportal optimal-absichern.de hin. Denn nach regelmäßiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist ein Fahrtenbuch auf Basis des Softwareprogramms Excel …
Sie lesen gerade: Vertrauensschutz vor der Bundestagswahl