(openPR) Umsatzsteuer ins EU-Ausland und Drittländer
Abrechnungen in das Ausland sollten möglichst keine deutsche Umsatzsteuer enthalten. Vermeidbar ist das nicht immer. Die Risiken bei der Nutzung von Steuerbefreiungen sind groß, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass deren Voraussetzungen nicht vorlagen. Die von der EU geforderten Regelungen zu den Reihengeschäften müssen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Direkt nach der Bundestagswahl ist hier fest mit den Klarstellungen aus dem BMF zu rechnen.
Bei dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie aktuell und aus erster Hand einen Überblick über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht und deren Konsequenzen für die Unternehmenspraxis. Nach einer Kurzdarstellung des systematischen Herangehens, der Rechtsgrundlagen und Verwaltungsanweisungen werden vor allem Praxisfälle diskutiert. Die Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.
Diese Themen bilden einen Schwerpunkt des Seminars:
- Grundlagen und aktuelle Neuregelungen
- Innergemeinschaftliche Lieferung: Voraussetzungen, Risiken, Vertrauensschutz
- Nachweise, insbesondere Gelangensvermutung
- Erwerbe und Dreiecksgeschäfte innerhalb der EU: Grundlagen und Besonderheiten
- Reverse-Charge: Wieder neue Vorschriften
- "Klarstellung" bei den Reihengeschäften
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://akademie-heidelberg.de/seminar/grenzueberschreitende-warenlieferungen













