(openPR) Änderungen bei Fernverkäufen & Dienstleistungen im B2C-Geschäft ab 1. Juli 2021
Zum 1. Juli 2021 tritt das sogenannte E-Commerce-Paket der EUKommission in Kraft. Bei dem E-Commerce-Paket handelt es sich um ein Konvolut an Änderungen mehrerer EU-Rechtsakte. Das Paket zielt im Kern darauf ab, einheitliche und betrugssichere steuerliche Regelungen zum Online-Versandhandel in das Mehrwertsteuersystem zu implementieren.
Das geschieht insbesondere mit der Regelung sogenannter Fernverkäufe, also von Verkäufen an Endkunden im Ausland. Des Weiteren soll das vereinfachte Verfahren zur Erklärung von nicht im Inland getätigten Dienstleistungen ("Mini-One-Stop-Shop"-Verfahren oder kurz "MOSS-Verfahren") zukünftig auch für Fernverkäufe gelten.
Bei dieser Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf alle Fragen rund um die Neuerungen im Online-Handel – praxisnah und fundiert.
Diese Themen bilden einen Schwerpunkt des Seminars:
- Abschaffung der derzeitigen Versandhandelsregelung
- Abschaffung der Lieferschwellen
- Einführung eines neuen Fernverkauf in die EU
- Sonderregelungen für Warenlieferungen aus einem Drittland oder mit einem drittländischen Lieferanten
- Ausdehnung von MOSS-Verfahren auf OSS-Verfahren
- Praktische Handlungsempfehlungen
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://akademie-heidelberg.de/termin/umsatzsteuer-aktuell-neuregelungen-im-online-handel-0










