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EEG 2014 - Verfassungsklage in Vorbereitung

25.06.201418:38 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Berlin, den 25.06. 2014 „Umfassender Bestands- und Vertrauensschutz für Biogas- und Biomethananlagen sieht anders aus“, so das klare Statement von Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. zu den vorgelegten Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen.



Der Biogasrat+ e.V. kritisiert dabei insbesondere die völlig realitätsfremden und investitionsfeindlichen Stichtagsregelungen in § 100 Abs. 2 EEG 2014, die für alle in Realisierung befindlichen Biomethan-Erzeugungsanlagen das wirtschaftliche Aus bedeuten.

„Die Stichtagsregelungen in § 100 Abs. 2 EEG 2014 vernichten Investitionen in laufende Biomethaneinspeiseprojekte und zwar in Millionenhöhe. Betroffen sind 61 Projekte und das ist für uns nicht hinnehmbar, weil es sachlich nicht begründbar ist“, erklärt der Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V.

„Und auch die Regelung zu § 101 Abs. 1 EEG, die eine rückwirkende Leistungsbegrenzung vorsieht, ist nach wie vor ein grundsätzlicher Eingriff in den verfassungsrechtlich gewährten Bestandsschutz für Altanlagen. Im bisherigen § 21 EEG (2012/ 2009) ist den Anlagenbetreibern die gesetzliche Zusage gegeben worden, Strom für 20 Jahre zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme zu 100 % bei fixen Vergütungssätzen produzieren zu dürfen. Die Anlagen wurden auf Basis dieser Zusage kalkuliert und finanziert. Ein Wegfall ist nicht zu kompensieren und stellt die gesamte Finanzierung im Nachhinein in Frage undgefährde damit die Existenz der mittelständischen Anlagenbetreiber“, so Schultz.

Darüber hinaus verhindere diese Übergangsregelung Effizienzsteigerungen und betriebsnotwendige Ertüchtigungsmaßnahmen, da diese bei bestehenden Anlagen unwirtschaftlich würden und entwerte im Nachgang bereits getätigte Investitionen im Rahmen notwendiger Ertüchtigungsmaßnahmen, da die Anlagenbetreiber mit einem solchen Eingriff nicht rechnen mussten. Bessere Kontrolle der Fermenter(-biologie), Rührwerk, effizientere Motorkühler und Heizungspumpen, Nachverstromung, effizientere Hilfssysteme (Gemischkühler), etc. führen zu einer energiewirtschaftlich sinnvollen Effizienzsteigerung sowie Technologieentwicklung und erhöhen die Exportchancen deutscher Unternehmen.

„Bestandsschutz für Anlagen hat höchste Priorität und ist grundgesetzlich geschützt, daher bereiten wir aktuell eine Verfassungsklage vor“, stellt Schultz klar. „Thematisiert werden muss allerdings auch, was das Wort einer Regierungskoalition, die im Koalitionsvertrag umfassenden Bestands- und Vertrauensschutz im Rahmen der EEG-Novelle vereinbart hatte, für Investoren und ihre Investitionen in Deutschland grundsätzlich wert ist, wenn es so einfach gebrochen werden kann.“

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