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Falsche Daten als EEG-Grundlage für Biogasförderung

23.06.201112:43 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Biogasrat wirft Regierungsgutachter Schludrigkeit vor und tritt Gegenbeweis an.

Berlin, den 23.06.2011. „Schluderigen Umgang mit den wichtigsten Basisdaten“ wirft der Biogasrat e.V. dem Hauptgutachter des Bundesumweltministers für die Biogaspolitik, dem Leipziger Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) vor. Das Institut hat die wesentlichen Inhalte des Erfahrungsberichts zum Erneuerbaren Energiegesetz verfasst. Die gesamte Biogasbranche und deren Verbände, aber auch viele Politiker, kritisieren, dass die Vergütungssätze für die Verstromung von Biogas und Biomethan aus dem Erdgasnetz im Entwurf des EEG 2012 etwa 2-3 Cent pro Kilowattstunde gegenüber den tatsächlichen Produktionskosten und den Vergleichspreisen für Erdgas zu niedrig sind.



Der Biogasrat e.V., der gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Weber von der Universität Duisburg-Essen ein eigenes Gutachten zur Förderung von Biogas und Biomethan verfasst hat, ist zu ganz anderen Ergebnissen gekommen, als die Bundesregierung. Deswegen haben Branchenvertreter und Politiker wiederholt aber vergeblich die Offenlegung der Datenbasis durch die Bundesregierung gefordert. Jetzt ist der Endbericht des DBFZ „Vorbereitung und Begleitung der Erstellung
des Erfahrungsberichtes 2011 gemäß § 65 EEG“ aufgetaucht. „Tatsächlich hat die Bundesregierung alle wesentlichen Basisdaten, aber auch die Empfehlungen des DBFZ bruchlos und ungeprüft übernommen“, kritisiert der Geschäftsführer des Biogasrat e.V. Reinhard Schultz. „Wichtige Daten, wie die durchschnittlichen Investitionskosten, die Kosten für die Einsatzstoffe und selbst der erzielbare Preis für Biomethan sind schlicht und einfach falsch.“ Ein Datenabgleich wäre frühzeitig möglich gewesen, da das DBFZ bei der Erarbeitung des Gutachtens des Biogasrats mit am Tisch saß.
Diesen Datenabgleich hat nunmehr Prof. Weber für den Biogasrat vorgenommen. Seit einer Woche liegt außerdem der erste Biogas-Monitoringbericht der Bundesnetzagentur vor, der ebenfalls belegt, dass die Basisdaten, die dem EEG-Entwurf zugrundeliegen, überwiegend falsch und die vorgeschlagenen Vergütungssätze viel zu niedrig sind. Schultz: “Auf dieser Grundlage wird es weder einen Zubau an Vor-Ort-Verstromungsanlagen geben und erst recht keinen schnellen Zuwachs bei der Biogaseinspeisung. Und das nicht, weil die Branche zu gierig ist, sondern weil Gutachter und Bundesregierung schluderig mit den wichtigsten Basisdaten umgegangen sind.“ Schultz fordert die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, am kommenden Montag in den Abstimmungsgesprächen zum EEG die Daten zurechtzurücken und die Vergütungssätze zukunftsorientiert und realistisch auszugestalten.

Der Vergleich zwischen den Annahmen des DBFZ, des Biogasrat und dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zeigen wesentliche Unterschiede für die Vor-Ort-Verstromung in den Investitionskosten, der Kapitalverzinsung und den Annahmen für verkaufte Wärmemenge und deren Erlöse. Die Investitionskosten liegen bei dem Biogasrat und bei der Bundesnetzagentur um etwa 15 Prozent über den Annahmen des DBFZ. Die Verzinsung des Gesamtkapitals liegt beim DBFZ bei einer Fremdfinanzierung von 80 Prozent mit 5,8 Prozent so niedrig, dass hierfür kein unternehmerisches Risiko eingegangen wird. Und eine externe Wärmenutzung von 80 Prozent – wie vom DBFZ angenommen – ist nur an wenigen Standorten möglich. Im Ergebnis liegt das DBFZ aufgrund seiner Annahmen in der Kostenrechnung um ca. 3 Cent/Kilowattstunde unter der Wirklichkeit.

Für den Bereich der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz und dessen Verstromung liegen die Investitionskosten und die Brennstoffkosten beim DBFZ jeweils 20 Prozent unter den Berechnungen des Biogasrats und den ermittelten Durchschnittswerten der Bundesnetzagentur. Das spiegelt sich auch in den notwendigen Preisen wider, die für Biomethan erzielt werden müssen, um eine wirtschaftliche Erzeugung möglich zu machen.

Beim DBFZ liegen die Biomethanpreise bei 6,8 Cent/Kilowattstunde (höherer Brennwert), beim Biogasrat bei 8,2 Cent und bei der Bundesnetzagentur als tatsächlicher durchschnittlicher Marktpreis bei 8,1 Cent. All diese Vergleichsparameter führen auch im Bereich der Biomethaneinspeisung und Verstromung zu einen Unterschied in den Gestehungskosten von 2-3 Cent pro Kilowattstunde.

Der Biogasrat stellt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag den Zahlenvergleich zur Verfügung und erwartet die notwendigen Korrekturen. Schultz: „Es kann doch nicht sein, dass mit falschen Gutachterzahlen eine ganze Branche totgerechnet wird, und die Politik schaut zu.“

Der Vergleich der Datenbasis steht auf der Website des Biogasrat e. V. zum Download bereit.
Ebenso das Gutachten „Optimierung der marktnahen Förderung von Biogas/Biomethan unter
Berücksichtigung der Umwelt- und Klimabilanz, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit“ des Biogasrat e.V., sowie alle Stellungnahmen zum EEG-Entwurf: http://www.biogasrat.de/index.php?option=com_docman&Itemid=144

Das Gutachten des DBFZ „Vorbereitung und Begleitung der Erstellung
des Erfahrungsberichtes 2011 gemäß § 65 EEG“ ist unter dem Link http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_eb_2011_biomasse.pdf zu finden.

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