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Biogasrat beklagt Fehlentwicklungen im Strommarktgesetz

16.03.201617:12 UhrEnergie & Umwelt
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Biogasrat
Biogasrat

(openPR) Gesetzentwurf führt zur Unwirtschaftlichkeit dezentraler erneuerbarer Energieversorgungskonzepte

Berlin, 16.03.2016. Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Strommarktes appelliert der Biogasrat+ e.V. an die Parlamentarier, regionalen erneuerbaren Energieversorgungskonzepten im Strommarkt 2.0 eine Zukunft zu geben. „Mit der vorgesehenen „Entweder/Oder“-Regelung im Entwurf werden dezentrale Vermarktungskonzepte für Strom aus erneuerbaren Energieträgern, die bislang sowohl die Voraussetzungen der EEG-Förderung als auch der Stromsteuerbefreiung erfüllen, in die Unwirtschaftlichkeit getrieben“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. Hiervon sei auch die Biogasbranche betroffen. „Es entsteht der Eindruck, dass dezentrale erneuerbare Energieerzeugungsstrukturen systematisch zerstört werden sollen.“

Der Gesetzentwurf sieht mit Artikel 9 - Änderung des Stromsteuergesetzes (StromStG) und Artikel 8 – Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – vor, dass Neu- und auch Bestandsanlagen künftig entweder eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder eine Stromsteuerbefreiung für die dezentrale Stromversorgung beanspruchen können. Begründet wird dies mit einer vorgeblichen „Überförderung“ EEG-geförderter Anlagen, die nicht zuletzt aufgrund der im EEG 2014 stark gekürzten anzulegenden Werte nachweislich nicht gegeben ist. „Im Bereich Biomasse hat auf Grundlage der Regelungen im EEG 2014 kein nennenswerter Zubau mehr stattgefunden und das eigentliche Ausbauziel von 100 MW brutto wurde weit verfehlt“, konstatiert Hochi. Zudem werde mit der Stromsteuerprivilegierung die dezentrale Energieversorgung gefördert und dies sei für viele Anlagenbetreiber von kleineren KWK- und Erneuerbare-Energien-Anlagen ein wirtschaftlich relevanter Befreiungstatbestand.

„Der Biogasrat e. V. lehnt den Regelungsvorschlag daher entschieden ab und fordert die Beibehaltung der bestehenden Regelungen, die eine sinnvolle Kombination von Stromsteuerbefreiung und EEG-Vergütung für Bestands- und Neuanlagen vorsehen“, so Hochi. Der Verband ist damit auf einer Linie mit dem Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme ebenso für den Erhalt der Kombination von EEG-Förderung und Stromsteuerbefreiung für erneuerbaren Strom ausgesprochen hat.

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