(openPR) Auch wenn das Finanzamt jahrelang ein Excel-Fahrtenbuch anerkennt, besteht beim Steuerpflichtigen kein Vertrauensschutz dahingehend, dass diese Praxis auch vor Gericht Bestand hat. Darauf weist das Vorsorgeportal optimal-absichern.de hin. Denn nach regelmäßiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist ein Fahrtenbuch auf Basis des Softwareprogramms Excel nicht ordnungsgemäß und muss nicht anerkannt werden.
Jahrelange Praxis bietet keinen Schutz
Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (AZ: 2 K 2155/07) auch dann, wenn das Fahrtenbuch jahrelang nicht beanstandet wurde. Das Gericht wollte keinen Vertrauensschutz gewähren, weil der voraussetzen würde, dass dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt oder durch sein früheres Verhalten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde. In diesem Fall aber hat das Finanzamt irrtümlich ein Fahrtenbuch anerkannt, das nicht ordnungsgemäß war. Auf diesen Fehler kann sich der Betroffene später nicht berufen. Der Bundesfinanzhof wird sich jetzt in der Revision (AZ: VI R 49/11) mit dem Fall beschäftigen müssen, wie www.optimal-absichern.de berichtet.














