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Elektronisches Fahrtenbuch jetzt revisionssicher

Bild: Elektronisches Fahrtenbuch jetzt revisionssicher
Nicht alle elektronischen Fahrtenbücher erfüllt die Vorgaben des Finanzamts
Nicht alle elektronischen Fahrtenbücher erfüllt die Vorgaben des Finanzamts

(openPR) Nach einem Gerichtsurteil des Finanzgerichts Münster ändern sich die Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch.

Als einer der ersten Anbieter eines internetbasierenden elektronischen Fahrtenbuchs bietet die ENAiKOON GmbH jetzt ein revisionssicheres Fahrtenbuch an, welches die Forderungen des Finanzgerichts Münster erfüllt.



Wenn ein Firmenwagen auch für private Zwecke genutzt wird, muss man sich entscheiden, ob man diesen entweder pauschal über die so genannte 1% Regelung jährlich beim Finanzamt veranschlagt oder die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit einem Fahrtenbuch nachweist. Wenn der Anteil der privaten Nutzung eher gering ist, lohnt sich das Führen eines Fahrtenbuchs finanziell erheblich.

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aber eine nervige Angelegenheit, da man gezwungen wird, mit akribischer Genauigkeit Dinge wie Datum, Kilometerstand, Dauer, Zweck, Ort und Ziel direkt vor und nach der Fahrt einzutragen. Gefordert wird ein zeitnahes Ausfüllen.

Mit einem elektronischen Fahrtenbuch kann man jede Menge Zeit und Nerven sparen und viele Angaben automatisch erfassen. Vom finanziellen Vorteil gegenüber der 1% Regelung ganz zu schweigen.

Damit sind jedoch seit diesem Jahr nicht alle Vorgaben des Finanzamts pflichtgemäß erfüllt.

Bei den üblicherweise verwendeten elektronischen Fahrtenbüchern können nach Ansicht des Finanzgerichts Münster die vom Nutzer manuell zu ergänzenden Angaben zu jeder Fahrt nachträglich geändert werden ohne dass dies später aus den Listen für das Finanzamt ersichtlich wird. Damit unterscheidet sich nach Ansicht des Gerichts ein elektronisches Fahrtenbuch so signifikant von einem herkömmlich geführten Fahrtenbuch, dass es vom Finanzamt nicht akzeptiert zu werden braucht.

Mit dieser Entscheidung vom Februar dieses Jahres wurden fast ausnahmslos alle am Markt angebotenen, elektronischen Fahrtenbücher in Frage gestellt.

Mit dem ENAiKOON Fahrtenbuch wird ein einfach zu montierendes Gerät im Auto installiert. Danach werden alle relevanten GPS-Daten vollautomatisch an das ENAiKOON fleet-control-web übermittelt und gespeichert. Der Nutzer hat dadurch die Möglichkeit seine aktuellen Daten an jedem internetfähigen Gerät in einer Webanwendung anzuzeigen und zu ergänzen. Dabei sind nur noch Fahrtgrund und Zweck der Fahrt zu ergänzen. Häufig angefahrene Ziele können hierfür sogar schon voreingestellt bearbeitet werden.

Genau wie bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch kann das Finanzamt im neuen ENAiKOON Fahrtenbuch neben allen relevanten Informationen auch jede nachträgliche Eintragung und Änderung nachverfolgen. Alle nachträglichen Änderungen werden zusammen mit dem Zeitpunkt der Änderung angezeigt. Werden bereits vorhandene Ergänzungen verändert, entsteht eine Historie, in der Zeitpunkt und die Änderung dargestellt werden.

Das elektronische Fahrtenbuch von ENAiKOON erfüllt somit die Vorgaben des Bundesamts für Finanzen, konkretisiert durch das Finanzgericht Münster, bei denen nachträgliche Veränderungen steuerlich relevanter Daten wie Art, Zweck und Ziel der Fahrt ausgeschlossen, bzw. nur jederzeit nachvollziehbar zu ändern sein dürfen.

Gerade für Unternehmen mit mehreren Firmenautos ist diese Anwendung geeignet um Zeit und Geld zu sparen. Allen Businessanwendern mit mehreren Fahrzeugen bietet die ENAiKOON GmbH das revisionssichere elektronische Fahrtenbuch kostenlos für einen zweiwöchigen Test an.

Für weitere Informationen zum revisionssicheren, elektronischen Fahrtenbuch:
http://www.elektronisches-fahrtenbuch-online.de

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