openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fahrtenbuch: Nachträgliche Änderungen erlaubt

26.01.201219:33 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Die pauschale Besteuerung eines Dienstwagens kann man mit einem Fahrtenbuch umgehen. Dieses muss lückenlos sein, es darf aber ergänzt werden.
Ein lückenlos handschriftlich geführtes Fahrtenbuch kann durch spätere Aufzeichnungen am Computer ergänzt werden. Das entschieden die Richter des Finanzgerichts Berlin Brandenburg, meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall hatte ein Dienstwagenfahrer im Fahrtenbuch die besuchten Geschäftskontakte nur in Stichpunkten aufgeführt und die Detailangaben später in einer Liste am Computer vervollständigt.
Sein zuständiges Finanzamt definierte daraufhin das Fahrtenbuch als nicht ausreichend geführt und wandte die übliche pauschale 1-Prozent-Versteuerung des privat genutzten Dienstfahrzeugs an. Dagegen klagte der Autofahrer und erhielt vom Finanzgericht recht.
Die ergänzenden Angaben seien nachprüfbar, das Fahrtenbuch lückenlos, mehr sei nicht zu verlangen, urteilten die Richter. (AZ: 12 K 12047/09).

Weitere aktuelle Urteile finden Sie unter www.wertplan-nord.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 602364
 695

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fahrtenbuch: Nachträgliche Änderungen erlaubt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Wertplan Nord Immobilien GmbH

BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet
BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet
BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet Nach Urteil des BGH (Az. VIII ZR 349/13) ist ein Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer versagt. Der Sachverhalt Die Kläger sind seit 2001 Mieter einer Dreizimmerwohnung der Beklagten in Hamburg. Seit November 2010 halten sie sich in Kanada auf, weil einer der Mieter eine befristete mehrjährige Ar…
Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden
Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden
Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte kann nicht dauerhaft gezwungen werden, seinem Nachbarn die Heizungs-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn das bei der Errichtung der Immobilie vorgesehen gewesen sein sollte, so kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Anspruch erlöschen, wenn im Zuge eines späteren Verkaufes die Angelegenheit nicht im Vertrag erwähnt wird. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 56/12) Der Fall: Ursprünglich war alles kein Problem. Da errichtete ein Bauherr zwei Doppelhaushälfte…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
… elektronische Fahrtenbücher sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Er-kenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen und nachträgliche Verände-rungen an den Aufzeichnungen ausgeschlossen sind oder vom Programm dokumentiert werden. Der Nachweis der Privatfahrten anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms (z.B. …
Bild: Steuerurteile zwingen zum akkuraten FahrtenbuchBild: Steuerurteile zwingen zum akkuraten Fahrtenbuch
Steuerurteile zwingen zum akkuraten Fahrtenbuch
… berufliche Strecken zu belegen (BFH, Az. VIII B 33/06). Aufzeichnungen mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms genügen nicht. Denn am eingegebenen Datenbestand können problemlos nachträgliche Änderungen vorgenommen werden (BFH, Az. VI R 64/04). Korrekturen sind nur dann zulässig, wenn sie im Fahrtenbuch ordnungsgemäß dokumentiert sind. Daher genügen …
TomTom Business Solutions empfiehlt elektronisches Fahrtenbuch
TomTom Business Solutions empfiehlt elektronisches Fahrtenbuch
… unleserliche Angaben zählen nicht als Nachweis. Sie gelten als Lücke und entwerten so das ganze Fahrtenbuch – und machen Ihren Zeitaufwand unnütz. Auch eine nachträgliche Reinschrift wird nicht anerkannt. Am einfachsten stellen Sie die Lesbarkeit mit einer elektronischen Lösung sicher. 5. Informieren Sie sich, ob in Ihrem Unternehmen bereits eine Flottenmanagement-Lösung …
Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
… Dokumentation aller Fahrten (geschäftlich sowie privat) ungemein. Es muss jedoch zwingend die gleichen Anforderungen wie das handschriftlich geführte Fahrtenbuch erfüllen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind zu protokollieren. Darum entschied der Bundesfinanzhof, dass Excel-geführte Fahrtenbücher nicht den Ansprüchen des Finanzamtes genügen …
Bild: Ordnungsgemäßes FahrtenbuchBild: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
… in geschlossener Form geführt werden. Eine lose Blattsammlung kann somit nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden können. Sollten Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden, dann muss das deutlich erkennbar gemacht werden. Für ein ordnungsgemäßes …
Bild: Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch
Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch
… sich die wichtige Grundregel entnehmen, dass das Fahrtenbuch zeitnah, fortlaufend und in geschlossener Form (z. B. Buch oder Heft) geführt werden muss. Eine nachträgliche Erstellung des Fahrtenbuchs anhand von Notizzetteln oder Terminkalendereinträgen scheidet aus. Das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs ist nur erlaubt, wenn das Programm keine …
Bild: Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führenBild: Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
… Dokumentation aller Fahrten (geschäftlich sowie privat) ungemein. Es muss jedoch zwingend die gleichen Anforderungen wie das handschriftlich geführte Fahrtenbuch erfüllen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind zu protokollieren. Darum entschied der Bundesfinanzhof, dass Excel-geführte Fahrtenbücher nicht den Ansprüchen des Finanzamtes genügen …
Bild: Elektronisches Fahrtenbuch jetzt revisionssicher
Elektronisches Fahrtenbuch jetzt revisionssicher
… werden. Genau wie bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch kann das Finanzamt im neuen ENAiKOON Fahrtenbuch neben allen relevanten Informationen auch jede nachträgliche Eintragung und Änderung nachverfolgen. Alle nachträglichen Änderungen werden zusammen mit dem Zeitpunkt der Änderung angezeigt. Werden bereits vorhandene Ergänzungen verändert, …
Bild: Ordnungsgemäßes FahrtenbuchBild: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
… in geschlossener Form geführt werden. Eine lose Blattsammlung kann somit nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden können. Sollten Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden, dann muss das deutlich erkennbar gemacht werden. Für ein ordnungsgemäßes …
Bild: Steuern sparen mit dem Handy! Neue mobile Softwarelösung erleichtert das Führen von FahrtenbüchernBild: Steuern sparen mit dem Handy! Neue mobile Softwarelösung erleichtert das Führen von Fahrtenbüchern
Steuern sparen mit dem Handy! Neue mobile Softwarelösung erleichtert das Führen von Fahrtenbüchern
… 9.11.2005, VI R 27/05, veröffentlicht am 1.3.2006. Das elektronische Führen eines Fahrtenbuchs ist grundsätzlich erlaubt. Bei einer Softwarelösung muss zusätzlich die nachträgliche Manipulation ausgeschlossen sein. Bei Driver‘s Log werden alle vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an die Führung eines Fahrtenbuchs erfüllt! Das Fahrtenbuch in der …
Sie lesen gerade: Fahrtenbuch: Nachträgliche Änderungen erlaubt