openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet

16.06.201414:05 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet
Nach Urteil des BGH (Az. VIII ZR 349/13) ist ein Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer versagt.


Der Sachverhalt

Die Kläger sind seit 2001 Mieter einer Dreizimmerwohnung der Beklagten in Hamburg. Seit November 2010 halten sie sich in Kanada auf, weil einer der Mieter eine befristete mehrjährige Arbeitstätigkeit in Ottawa aufgenommen hat. Mit Schreiben vom August 2010 unterrichteten sie die Hausverwaltung von ihrer Absicht, die Wohnung - mit Ausnahme eines von ihnen weiter genutzten Zimmers - ab dem 15. November 2010 voraussichtlich für zwei Jahre an eine namentlich benannte Interessentin unterzuvermieten. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung zur Untervermietung.

Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts vom 04.10.2011 wurde sie verurteilt, die Untervermietung der beiden vorderen Zimmer der Wohnung bis zum 31.12.2012 an die von den Klägern benannte Interessentin zu gestatten.

Im vorliegenden Verfahren nehmen die Mieter den Vermieter auf Zahlung entgangener Untermiete im Zeitraum Höhe von insgesamt 7.475 € nebst Zinsen in Anspruch. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung des Vermieters zurückgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Vermieters hatte keinen Erfolg.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 349/13)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Mietern nach § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Gestattung der Untervermietung der zwei vorderen Zimmer der Mietwohnung an die Untermietinteressentin zustand. Indem der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigert hat, hat dieser schuldhaft eine mietvertragliche Pflicht verletzt und ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens (Mietausfalls) verpflichtet.

Der Wunsch der Mieter, im Hinblick auf die (befristete) Arbeitstätigkeit des Klägers zu 2 im Ausland von berufsbedingt entstehenden Reise- und Wohnungskosten entlastet zu werden, stellt ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung eines Teils der Wohnung dar. Dem Anspruch auf Gestattung der Untervermietung stand auch nicht entgegen, dass die Mieter nur ein Zimmer der Dreizimmerwohnung von der Untervermietung ausnahmen und auch dieses während ihres Auslandaufenthalts nur gelegentlich zu Übernachtungszwecken nutzen wollten.

§ 553 Abs. 1 BGB stellt weder quantitative noch qualitative Anforderungen

§ 553 Abs. 1 BGB stellt weder quantitative Vorgaben hinsichtlich des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums noch qualitative Anforderungen bezüglich seiner weiteren Nutzung durch den Mieter auf. Von einer "Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte" im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt. Hierfür genügt es, wenn er ein Zimmer einer größeren Wohnung zurückbehält, um hierin Einrichtungsgegenstände zu lagern und/oder es gelegentlich zu Übernachtungszwecken zu nutzen.

Vermieter war zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet

Der Vermieter kann sich hinsichtlich der verweigerten Zustimmung zur Untervermietung nicht auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum berufen. Dass die Frage, ob ein Mieter Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung hat, wenn er einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt antritt, während dessen er den ihm verbleibenden Teil des Wohnraums nur sporadisch nutzen wird, bislang noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist, entlastet die Beklagte nicht von ihrer rechtlichen Fehleinschätzung. Denn sie hätte sich mit Rücksicht auf eine insoweit bestehende Rechtsunsicherheit nicht der Möglichkeit verschließen dürfen, dass sie zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war, und durfte das Risiko einer Fehleinschätzung nicht den Mietern zuweisen.

Rechtsgrundlagen:
§ 553 BGB Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

Gericht:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

BGH, PM 92/14
Rechtsindex - Recht & Urteile

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 800946
 984

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Wertplan Nord Immobilien GmbH

Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden
Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden
Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte kann nicht dauerhaft gezwungen werden, seinem Nachbarn die Heizungs-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn das bei der Errichtung der Immobilie vorgesehen gewesen sein sollte, so kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Anspruch erlöschen, wenn im Zuge eines späteren Verkaufes die Angelegenheit nicht im Vertrag erwähnt wird. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 56/12) Der Fall: Ursprünglich war alles kein Problem. Da errichtete ein Bauherr zwei Doppelhaushälfte…
Bauabnahme - Letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung und Mängelbeseitigung
Bauabnahme - Letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung und Mängelbeseitigung
In der AGB eines Bauträgers, wonach die letzte Rate in Höhe von 3,5 % der Vertragssumme "nach vollständiger Fertigstellung" eingefordert werden darf, ist so zu verstehen, dass nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sein müssen, sondern auch keine Mängel vorhanden sein dürfen. Nach Urteil des LG Heidelberg (Az. 3 O 309/13) gilt auch für solche Mängel, die der Abnahmefähigkeit nicht entgegenstehen. Der Sachverhalt Nach einer Begehung wurde im schriftlichen Abnahmeprotokoll festgehalten, dass die Leistungen insgesamt abgenommen wurden unter Vor…

Das könnte Sie auch interessieren:

Verständlich erklärt: Fiktive Schadensbemessung im Mietrecht bleibt bestehen
Verständlich erklärt: Fiktive Schadensbemessung im Mietrecht bleibt bestehen
… Herausforderung darstellen. Eine kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) getroffene Entscheidung (Aktenzeichen: VIII ZR 280/21) bestätigt, dass Vermieter im Mietrecht weiterhin die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche auf Basis von "fiktiven" Kosten, also Kosten, die noch nicht real entstanden sind, geltend zu machen. Dieses Urteil sorgt für Klarheit …
Zulässigkeit von Farbauswahlklauseln in Formularmietverträgen
Zulässigkeit von Farbauswahlklauseln in Formularmietverträgen
… Aluminium- und Dachfenstern, sowie fertig beschichteten Türblättern - nur weiß lackieren. Nachdem der Mieter nachfolgend keine Schönheitsreparaturen ausgeführt hatte, verklagte ihn der Vermieter auf Schadensersatz. Der BGH wies die Klage des Vermieters mit Urteil vom 20.01.2010 ab (Az. VIII ZR 50/09). Nach Ansicht der Richter ist die Klausel unzulässig, …
Bild: Mietwohnung beschädigt: Vermieter hat Anspruch auf Schadensersatz ohne FristsetzungBild: Mietwohnung beschädigt: Vermieter hat Anspruch auf Schadensersatz ohne Fristsetzung
Mietwohnung beschädigt: Vermieter hat Anspruch auf Schadensersatz ohne Fristsetzung
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.2.2018 (Az.: VIII ZR 157/17) hat ein Vermieter Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Mieter seine Obhuts- und Sorgfaltspflichten bezüglich der Mietwohnung verletzt und dies zu Schäden führt. Der Schadensersatzanspruch besteht sofort - eine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung ist nicht erforderlich. Mangelnde …
Bild: MCM Investor Management AG über Schadensersatzansprüche seitens des VermietersBild: MCM Investor Management AG über Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters
MCM Investor Management AG über Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters
Wann der Vermieter Schadensersatzanspruch ohne Fristsetzung stellen kann Magdeburg, 06.03.2018. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema der Schadensersatzansprüche durch Vermieter. "Für Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass sie von ihren Mietern auch ohne Fristsetzung Schadensersatz …
MCM Investor Management AG: Vermieter in der Mietwohnung
MCM Investor Management AG: Vermieter in der Mietwohnung
… der Verdacht, dass der Mieter vertragswidrig handelt, hat der Vermieter ein Zutrittsrecht. Klassische Beispiele dafür ist die Haltung von Haustieren oder eine unerlaubte Untervermietung. Verweigert der Mieter den Zutritt in solchen vertragswidrigen Fällen, droht ihm die fristlose Kündigung und der Gerichtsvollzieher“, fügt die MCM Investor hinzu und …
Bild: Untervermietung bei beruflich genutzten Nebenwohnungen: Rechte und Pflichten von Mietern und VermieternBild: Untervermietung bei beruflich genutzten Nebenwohnungen: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Untervermietung bei beruflich genutzten Nebenwohnungen: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Mieter von beruflich genutzten Nebenwohnungen können unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Untervermietung geltend machen. Dies ist möglich, wenn nach dem Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung entsteht und der Mieter den Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig aufgibt. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen …
BGH entscheidet über die Haftung des Vermieters bei einer selbstständigen Wohnungsräumung
BGH entscheidet über die Haftung des Vermieters bei einer selbstständigen Wohnungsräumung
… Vermieters bei einer eigenmächtig durchgeführten Wohnungsräumung Stellung bezogen. Der Kläger und ehemalige Mieter einer Wohnung hatte den Beklagten und Vermieter auf Schadensersatz verklagt. Vorangegangen war, nachdem der Kläger für mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthalt ortsabwesend war und von Verwandten als vermisst gemeldet wurde, mehrere …
Der Partner darf einziehen
Der Partner darf einziehen
VdW Bayern: Rechte und Pflichten des Mieters bei Untervermietung München (07.09.2011) – Die Idee ist verlockend: Beim Auszug die attraktive und günstige Mietwohnung einfach an Bekannte weitervermieten. Oder damit noch Geld verdienen und sie gegen Provision an Dritte untervermieten. Falsch gedacht. In diesen Fällen droht die fristlose Kündigung des Vermieters. …
Bild: Untervermietung: Meist erlaubtBild: Untervermietung: Meist erlaubt
Untervermietung: Meist erlaubt
… vielen Fällen aber Aussicht auf Erfolg. Denn sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, muss ihm der Vermieter, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, die Untervermietung gestatten. Solche Fälle könnten etwa darin liegen, dass die Wohnung mit einem zusätzlichen Bewohner überbelegt wäre oder der potentielle Untermieter ein stadtbekannter Betrüger …
Schadensersatz erfordert keine Fristsetzung, wenn der Mieter die Mietsache beschädigt
Schadensersatz erfordert keine Fristsetzung, wenn der Mieter die Mietsache beschädigt
Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen der Beschädigung der Mietsache verlangt nicht, dass der Vermieter vorab eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung festgelegt hat. Im konkreten Fall war der Beklagte mehr als 7 Jahre Mieter einer Wohnung des Klägers in Hohenroth. Nach einvernehmlicher Beendigung des Mietverhältnisses …
Sie lesen gerade: BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet