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Volksgesetzgebung vor Missbrauch schützen

29.11.201113:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Volksgesetzgebung vor Missbrauch schützen
Dr. Walter Scheuerl, MdHB - Rechtsanwalt u Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (parteilos, CDU)
Dr. Walter Scheuerl, MdHB - Rechtsanwalt u Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (parteilos, CDU)

(openPR) Hamburg, 29. November 2011 – Dr. Walter Scheuerl, Initiator des erfolgreichen Hamburger Volksentscheids gegen die Hamburger Schulreform von 2010 und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“, unterstützt als Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft den Antrag auf Änderung des Rechts der Volksgesetzgebung in Hamburg (Drs. 20/2364). Ziel ist die Verbesserung der Transparenz der Finanzierung von Volksinitiativen und eine möglichst frühzeitige Klärung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Volksbegehrens.



„Unsere Volksinitiative ‚Wir wollen lernen!‘, die mit einem überwältigenden Erfolg beim Hamburger Volksentscheid im Sommer 2010 die politischen Primarschulpläne stoppen konnte, war eine echte Bewegung aus dem Volk heraus. Tausende Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bildeten ein Netzwerk und engagierten sich über zwei Jahre hinweg für eine gute Sache. Die Hamburgerinnen und Hamburger stimmten beim Volksentscheid am 18. Juli 2010 mit großer Mehrheit quer durch alle Stadtteile für gute weiterführende Schulen ab Klasse 5. Parteien, Gewerkschaften oder sonstige politische Organisationen waren an unserer Volksinitiative nicht beteiligt. Das machte uns zu einer echten Volksinitiative“ erläutert Dr. Scheuerl die Volksbewegung gegen die Primarschulpläne.

„Die Volksinitiative ‚Wir wollen lernen!‘ wurde von unzähligen privaten Einzelspenden getragen. Die meisten Spenden bewegten sich in der Größenordnung von 10-100 EUR und alle lagen unter den jetzt diskutierten Grenzen. Die Namen der Spender waren uns sämtlich bekannt“ so Scheuerl weiter: „Für unsere damalige Volksinitiative würde die jetzt geplante Neuregelung deshalb auch keine Änderung bedeuten.“ Neue Volksgesetzgebungsverfahren, wie z. B. das Volksbegehren „Unser Hamburg – unser Netz“ (UHUN) für einen Rückkauf der Hamburger Energienetze, lassen allerdings Zweifel an einer ausreichenden Regelung der Transparenz aufkommen. So tauchen dort politische Parteien, staatlich teilfinanzierte Stiftungen, wie die Rosa Luxemburg Stiftung, oder Umweltschutzgruppen, wie der BUND e. V., im Umfeld der Initiative auf und scheinen diese mit Geld- und Sachmitteln in unbekannter Höhe und mit steuerrechtlich fragwürdigen Konstruktionen zu unterstützen. „So lange nicht Klarheit über die Höhe solcher Zuwendungen besteht, ist das wichtige Instrument der Volksgesetzgebung von einem Missbrauch durch politische Gruppierungen bedroht. Es ist deshalb wichtig, mit dem jetzt von uns in der Bürgerschaft eingebrachten Antrag für Transparenz bei der Finanzierung von Volksinitiativen zu sorgen und Rechtsklarheit zu schaffen“ kommentiert Dr. Scheuerl seine Unterstützung des Antrags: „Wir müssen die Volksgesetzgebung vor einer Aushöhlung und einem Missbrauch durch politische Parteien und Organisationen schützen!“

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