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Deutsche Regierungspräsidien – Modell für Europa?

23.05.201114:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Auf Einladung des Liberalen Mittelstands Hessen – Regionalverband Südhessen – sprach Regierungspräsident Johannes Baron über das Thema: „Bürokratie und Mittelstand – Ansichten eines Insiders“. Anlass war eine Veranstaltung der Reihe „Liberaler Wirtschaftskreis Südhessen“ im Welcome-Hotel, Darmstadt. .



Regionalvorsitzender Roland von Hunnius (Rimbach) zitierte zu Beginn eine internationale Studie des Weltwirtschaftsforums. Danach belegt Deutschland in punkto „staatliche Bürokratielasten“ von 139 untersuchten Staaten den miserablen Platz 92. Trotzdem werde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ausgesprochen positiv eingeschätzt (Platz 5). Dieser Widerspruch zwischen der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft einerseits und der täglich zunehmenden Flut an Vorschriften andererseits zog sich wie ein roter Faden durch die gesamte Vortrags- und Diskussionsveranstaltung. Baron, Chef des mit Abstand größten und bedeutendsten hessischen Regierungspräsidiums – Darmstadt - mit etwa 1.500 Mitarbeitern, stellte heraus, dass Bürokratie längst nicht mehr ausschließlich auf Landes- und Bundesebene entstehe. Weit überwiegend würden neue Vorschriften in der Europäischen Kommission entwickelt. Jeder der 27 Kommissare müsse permanent seine Daseinsberechtigung nachweisen und sehe sich dabei noch immer keiner ausreichenden Kontrolle durch das Europäische Parlament ausgesetzt. Sei eine Verordnung oder Richtlinie einmal in Kraft, produziere sie laufend bürokratische Folgewirkungen. Sie werde immer weiter konkretisiert und damit kompliziert. Der Ausweg müsse aber politisch gefunden werden. Eine Behörde wie das Regierungspräsidium sei gesetzlich verpflichtet, Gesetze und Verordnungen umzusetzen, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in Deutschland oder der EU haben.

Mit Recht werde von der Wirtschaft beanstandet, dass Genehmigungsverfahren zu lange dauerten, nicht selten ein dutzend Jahre und mehr. Dies sei aber nicht auf zögerliche Bearbeitung durch das Regierungspräsidium zurückzuführen. Vielmehr werde das Inkrafttreten der Genehmigung von GRoßprojekten in der Regel durch Gerichtsverfahren verzögert, auf deren Dauer das Regierungspräsidium keinen Einfluss habe. Die öffentliche Verwaltung konzentriere sich darauf, die jeweils bestehende Rechtslage korrekt, aber möglichst unbürokratisch umzusetzen. Sie halte ständigen Kontakt mit der Wirtschaft, um Missverständnisse zu vermeiden und Rückfragen schnell zu klären. Dabei dienten die Regierungspräsidien, wie sie in Hessen bestehen, geradezu als Modell für die Behördenstruktur in der gesamten EU. Die EU fordere nämlich zunehmend die Zusammenfassung von Entscheidungsprozessen und die Konzentration auf möglichst wenige Ansprechpartner durch die Bildung von „one frame agencies“, also Bündelungsbehörden. Die deutschen Regierungspräsidien und die französischen Präfekturen seien typische Bündelungsbehörden. Sie ersparten es Antragstellern, mit ihren Anliegern „von Pontius zu Pilatus“ zu laufen und dabei widersprüchliche Einzelbescheide zu erhalten. Im Zweifel, so das ausdrückliche Angebot von Regierungspräsident Johannes Baron, stehe er persönlich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um sich die Sorgen von mittelständischen Unternehmen anzuhören.

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