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Kommunen dürfen dem Mittelstand keine Konkurrenz machen

22.09.201110:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) „Befremden und große Besorgnis“ äußert der Liberale Mittelstand Hessen (LMH) – Regionalverband Südhessen – über Bestrebungen, hessischen Kommunen stärker als bisher zu erlauben, sich als Unternehmer zu betätigen. Diese Überlegungen kursierten in mehreren Landtagsfraktionen im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.
Der Gesetzgeber habe in § 121 HGO aus gutem Grund definiert, unter welchen Umständen Kommunen mit dem Geld der Steuerzahler eine wirtschaftliche Betätigung ausüben dürfen. Die Tätigkeit müsse durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein und in einem angemessenen Verhältnis zu Leistungsfähigkeit und Bedarf der Gemeinde stehen. Sie dürfe nur aufgenommen werden, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.
Roland von Hunnius (Rimbach), LMH-Regionalvorsitzender Südhessen, kommentiert: „Wer mehr will, nimmt bewusst in Kauf, dass Städte und Gemeinden in Wettbewerb zu mittelständischen Unternehmen treten. Dann würden Steuermittel eingesetzt, um Steuern zahlende Unternehmen im Konkurrenzkampf zu besiegen. Das kann nicht im Interesse der viel beschworenen Mittelstandsförderung liegen. Es wäre ein Missbrauch von Steuermitteln.“ Die Finanzmisere der Kommunen müsse haushaltspolitisch gelöst werden und nicht, indem Städte und Gemeinden „Unternehmer spielen“. Abschließend fordert v. Hunnius: „Lassen wir es dabei – Unternehmen maßen sich keine hoheitlichen Aufgaben an, und die Kommunen lassen die Finger von unternehmerischer Betätigung, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist.“ Eine schnelle Klarstellung durch beide Koalitionsfraktionen – CDU und FDP – sei überfällig, um die entstandenen Irritationen zu beseitigen.

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