(openPR) 24.09.2003 - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Kopftuchstreit erklärt Petra Pau, PDS im Bundestag: Das Bundesverfassungsgericht hat in der Sache nicht entschieden, sondern den Konflikt an die Bundesländer überwiesen. Diese könnten entsprechende Gesetze erlassen, zumal sie die Schulhoheit haben. Auslöser des Rechtsstreites war eine Klage einer deutschen Lehrerin, die aus Afghanistan stammte und in Baden- Württemberg nicht unterrichten darf, da sie ein Kopftuch trage.
In der Entscheidung des BVG liegt eine Chance, aber auch ein Gefahr. Die Chance besteht darin, dass eine grundlegende Debatte über das Verhältnis von Religion, Schule und Staat in modere Auffassungen münden kann, die dem 21. Jahrhundert angemessen sind. Die Gefahr besteht darin, dass im toleranten Berlin anders entschieden wird, als im bergigen Bayern.









