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Bedingungsloses Grundeinkommen kann HARTZ IV ersetzen

04.07.200512:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bedingungsloses Grundeinkommen kann HARTZ IV ersetzen
Parameterdaten zum BGE
Parameterdaten zum BGE

(openPR) Die Ereignisse zur Wahl eines neuen Bundestages im September 2005 überschlagen sich!

Fast alle Politiker, Wirtschaftswissenschaftler, Medienvertreter usw. verkünden, dass es nur „Wachstum“ braucht, dann würden neue Arbeitsplätze zuhauf entstehen und sich unsere Probleme lösen.



Aber alle Leute, die dies verbreiten, wissen genau, dass dies nur Wunschdenken ist!

Kohl ist gescheitert, jetzt auch Schröder – beide wollten die Arbeitslosigkeit halbieren und die nächsten, die eine Regierung bilden werden, müssen genauso scheitern, denn ...
… die Zahl der Arbeitsplätze wird auch bei Wachstum stagnieren!
Gewinne werden zu weiteren Rationalisierungen verwendet, nicht zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Der Kardinalfehler, die fast totale Anbindung unserer sozialen Sicherungssysteme an die Arbeitsplätze, wird dabei nicht NICHT beseitigt! Eine Arbeitsgruppe an der Universität Ulm unter der Leitung von Prof. Helmut Pelzer hat in den letzten 10 Jahren die Grundlagen eines „Transfergrenzenmodells“ für ein sich beinahe selbst finanzierendes „Bedingungslosen Grundeinkommen“ erarbeitet und die vorerst letzte Stufe dieser Entwicklung vor wenigen Wochen veröffentlicht, siehe: http://www.uni-ulm.de/uni/fak/zawiw/content/forschendes_lernen/gruppen/fl/buergergeld/literatur.html und http://Bedingungsloses-Grundeinkommen.carookee.de,
+ http://ARCHIV-Grundeinkommen.de

Auch sind alle LINKs vorhanden in der Net-Enzyklopädie http://de.WIKIPEDIA.org/wiki/Ulmer_Modell

Und LINK zum deutschen „Netzwerk Grundeinkommen“: http://GRUNDEINKOMMEN.info

Ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE), das J E D E R - mann / frau / kind erhält, kann deshalb folgende Sozialleistungen ersetzen:
1. Die Sozialhilfe
2. Die Grundstufe eines ALG I
3. Das ALG II
4. Die Grundrente
5. Das Bafög
6. Das Kindergeld (wenn Kinder im BGE enthalten sind)
7. Die Kosten des Gesundheitswesens (wenn die KV solidarisch organisiert wird)

Die Berechnungsgrundlagen des „Transfergrenzenmodells“ sind Daten vom Statistischen Bundesamt, neuester Stand leider noch immer von 1998, also vor der Euro-Einführung. Die Berechnungstabelle (siehe LINKs oben) hat verschiedene Eingabeparameter, die es erlauben, unterschiedliche BGE-Beträge, die BGE-Ausgleichs-Abgabe (in % vom Bruttoeinkommen), sowie andere Geldquellen (Summe A) einzubeziehen. Jeder BGE-Empfänger mit zusätzlichem Einkommen zahlt nur bis zur Transfergrenze eine „BGE-Ausgleichs-Abgabe“ in % vom Brutto – und hat deshalb bis zur Transfergrenze immer plus auf seinem Konto! Jenseits der Transfergrenze ist eine „BGE-Solidar-Abgabe“ notwendig, die sich aber über Einsparpotentiale an anderer Stelle relativiert, (siehe Summe von A). Hier nur zum „Neugierigmachen“ Rechenergebnisse mit einigen möglichen Parametern: (In den EXCEL-Tabellen enthalten, siehe LINKs oben)

Das BGE ist in dieser Tabelle, (hier in der Anlage als GIF-Datei) noch nach
den DM-Werten der Statistischen Daten von 1998 berechnet! Das Stat. Bundesamt liefert leider die von uns wieder zu bezahlenden aktuellen Detail-Daten momentan nicht. Zum besseren Verständnis aber in der Tabellenanlage in € angegeben >

Mit der Einführung eines BGE könnte auch eine starke Vereinfachung unseres gesamten Steuer- und Sozialsystems in Angriff genommen werden!

Dieser Text steht als Mailanlage auch zum Download bereit:
http://file2.carookee.de/forum/Grundeinkommen/1/file/674293/Fax-Mail-zurWahl.rtf?d

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