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Keine Zukunft für die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 ?

(openPR) Nachdem die Anleger der Garbe Logimac AG bereits vor Kurzem die Hiobsbotschaft erhielten, dass vergebene Darlehen in Höhe von ca. 25 Mio € nicht mehr einbringlich wären, ereilen nun auch die Anleger der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG schlechte Nachrichten.

Mit Schreiben vom 28.03.2011 wandte sich der Vorstand der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG an seine Anleger. Darin teilte dieser unter anderem mit, dass die Classic-Anleger entgegen der ursprünglich vereinbarten Ausschüttung aufgrund wirtschaftlicher Probleme der Gesellschaft für das Jahr 2009 nur 1,5 % erhielten.

Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die Gesellschaft über die verbliebenen Immobilien Wertgutachten habe erstellen lassen, die einen deutlichen Wertrückgang der Immobilien ergeben hätten. Den Verkehrswerten der Fondsimmobilien in Höhe von 43,5 Mio € stünden demnach Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 40,2 Mio € gegenüber. Aufgrund dieser Situation sei ein dauerhafter Fortbestand der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG nicht gewährleistet.

Damit gibt der Vorstand der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG selbst zu verstehen, dass es wirtschaftlich gesehen „fünf vor zwölf“ ist. Man wolle im Sommer diesen Jahres darüber entscheiden, ob der Fonds fortgesetzt werden kann oder abgewickelt wird. Man werde sich sodann mit entsprechenden Vorschlägen an die Anleger wenden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin raten, nicht untätig auf die Entscheidung des Vorstands im Sommer zu warten, sondern schon jetzt tätig zu werden. Andernfalls könnte es sonst heißen: „Den letzten beißen die Hunde.“

Wir raten dazu, die individuelle Situation der Anleger juristisch prüfen zu lassen, um entsprechend der Anlageform die Strategie zu erarbeiten. So ist etwa die von der Gesellschaft verwendete Widerrufsbelehrung auf der Beitrittserklärung nach unserer Rechtsauffassung unwirksam. Diese Ansicht haben diverse Gerichte in vergleichbaren, von uns geführten Verfahren bereits bestätigt. Daneben bestehen weitere Punkte, die aus unserer Sicht juristisch angreifbar sind.

Tintemann, Rechtsanwalt
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