openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verbot für Schüler – Wenn Supermarktbetreiber rot sehen

06.10.201017:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Aktuelle Nachrichten in Rundfunk und Zeitungen lassen aufhorchen: Die Berliner Filiale einer großen Supermarktkette verhängt ein Hausverbot für Schüler während der normalen Schulzeiten. Die Welle des Protests ließ nicht lange auf sich warten. Für das Recht des Hausherren sprechen aber auch gewichtige Argumente.

Immer wieder steht der Hausherr vor der Entscheidung, ob er einzelnen Personen, möglicherweise aber auch Personengruppen das Recht verwehren kann und darf, seine Räume zu betreten. Diese Frage stellte sich auch für den Betreiber einer Supermarktfiliale. Zu dessen Kunden gehör(t)en Schüler der benachbarten Schule. Der Betreiber des Supermarktes sah sich veranlasst, ein Hausverbot zu Lasten der Schüler auszusprechen, da es wohl vermehrt zu Diebstählen und Drohungen kam. Der Artikel untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Hausherr ein Hausverbot aussprechen darf.

1. Rechtliche Grundlage

Die Befugnis, ein Hausverbot auszusprechen, folgt aus dem Hausrecht. Das Hausrecht hat derjenige, der berechtigt ist, die Räume zu nutzen. Das kann der Eigentümer eines Grundstücks sein (frei nach dem Grundsatz des BGB: „Wem gehört das Haus?“, „Demjenigen, dem das Grundstück gehört!“), auf jeden Fall ist es der Mieter/Pächter.

So kann der Betreiber eines Geschäftes grundsätzlich ein Hausverbot als Mieter/Pächter der Räumlichkeiten aussprechen. Das ist auch möglich, wenn das Geschäft, wie üblich, für die Allgemeinheit zugänglich ist. Das Landesgericht Frankfurt (Oder) hat hierzu entschieden, dass das Öffnen eines Geschäfts für den Publikumsverkehr keinen Verzicht auf das Hausrecht in vollem Umfang begründet (vgl. LG Frankfurt (Oder) 2. Zivilkammer, 22.06.2010, Az. 12 O 17/10). Ein willkürlicher Ausschluss bestimmter Personen ist in diesen Fällen jedoch unzulässig.

2. Grenzen

a.
Der Ausübung des Hausrechts sind aber auch rechtliche Grenzen gesetzt. Das leuchtet sehr schnell ein, wenn man sich überlegt, dass in einem öffentlich zugänglichen Restaurant der Zutritt für z. B. Personen einer bestimmten Religion verboten werden soll. Das widerspricht den Grundsätzen unserer Verfassung und gilt auch für weitere Diskriminierungsverbote.

Geregelt ist das in dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. § 1 AGG). Klar! Ein Hausverbot zu Lasten von z. B. Personen männlichen Geschlechts ist also unzulässig. Die Aufzählung in § 1 AGG ist aber abschließend (und gilt v. a. für die Verträge des täglichen Bedarfs - so genanntes Massengeschäft - und auch dort nur eingeschränkt). Das Merkmal „Schüler“ lässt sich hierunter aber nicht fassen.

b.
Eine weitere Grenze des Hausverbots stellt der so genannte Kontrahierungszwang dar. Was soll man nun bitte hierunter verstehen? Hierzu muss man etwas weiter ausholen: In unserer Gesellschaft herrscht Privatautonomie. Dies beschreibt u. a. das Recht jedes Einzelnen Verträge auszuhandeln, zu schließen oder eben nicht zu schließen, in Geschäftskontakt mit anderen zu treten oder dies gerade nicht zu tun – z. B. durch Aussprechens eines Hausverbots. Der Zwang zu kontrahieren – einen Vertrag zu schließen – stellt einen Eingriff in dieses Freiheitsrecht dar. Deshalb gilt er auch nur in bestimmten Fällen.

Es wird zwischen unmittelbarem und mittelbarem Kontrahierungszwang unterschieden. Stark vereinfacht besteht immer dort der Zwang, Verträge zu schließen, wo es um die Daseinsvorsorge geht – Strom, Gas, etc.. Auch für marktbeherrschende Unternehmen kann eine Verpflichtung zum Vertragsschluss bestehen, da ansonsten z. B. anderen Unternehmen ihrer Geschäftsgrundlage beraubt würden. Aber lassen wir das Abschweifen in Abstraktes. Wie sieht es für die Schüler aus? Besteht hier ein Kontraktionszwang?

3. Konkreter Fall

Wie bereits erörtert, liegt hier kein Verstoß gegen das AGG vor. Im Bereich des Kontrahierungszwangs wäre alleine daran zu denken, dass Schüler in einem Supermarkt ihr Dasein durch den Erwerb von Lebensmitteln sichern wollen. Dieser Gedanke ist indes wohl etwas fernliegend, denn: Stellen wir uns also einmal vor, die Supermärkte wären weg - Würden die Schüler dann wohl aussterben? Wohl nicht. Zur Sicherung des Bestands der Gattung „Schüler“ muss z. B. das Pausenbrot oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule herhalten. Bei den Snacks im Supermarkt geht es eher um einen angenehmen Zeitvertreib.

4. Fazit

Im Ergebnis hält das Hausverbot des Supermarktbetreibers einer rechtlichen Prüfung Stand. Da der Betreiber sich auf Übergriffe von den Schülern stützt, ist das Hausverbot auch nicht willkürlich. Die Zulässigkeit des Hausverbots würde sich jedoch anders beurteilen, wenn der Supermarkt die einzige Möglichkeit der Schüler darstellen würde, an Lebensmittel zu gelangen. In diesem Fall würden vielleicht aber auch die Fälle von Drohungen und Diebstahl abnehmen – so es solche überhaupt gibt.

Da unberechtigt ausgesprochene Hausverbote zu teuren Gerichtsstreitigkeiten führen können, die häufig großes Medienecho erfahren, ist der Hausherr gut beraten, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Markus Timm
Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 473376
 128

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Verbot für Schüler – Wenn Supermarktbetreiber rot sehen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater

Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken (§ 1 Absatz 2 Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte). Dieses hehre Selbstverständnis, dem sich viele Ärztinnen und Ärzte verpflichtet fühlen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gute ärztliche Versorgung auch da…
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Jede, jedes und jeder nutzt täglich das sog. Scoring. Wenn ein Verbraucher oder ein Unternehmer vor einer Entscheidung steht, verteilt er auf die Alternativen bestimmte Werte und geht schließlich den Weg mit den meisten Punkten (Scoring). Diese menschliche Eigenart ist im Bereich der Bonitätsmessung bekannt; viele Banken, Vermieter oder andere Dienstleister nutzen das Scoring der Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform), um sich zu vergewissern, dass der potentielle Vertragspartner seine Rechnungen künftig auch begleichen wird. Auskunfteien b…

Das könnte Sie auch interessieren:

JuLis: Handy-Verbot ist Utopie
JuLis: Handy-Verbot ist Utopie
… Olpen, erklärt dazu heute in Emden: "Ein Handy-Verbot an unseren Schulen ist eine utopische "Schnapsidee" von Herrn Biallas. Man darf die Rechte der Mehrheit der Schüler nicht einschränken, nur weil in Einzelfällen Gewaltszenen an Schulen mit Mobiltelefonen gefilmt wurden. Die Gewalt wurde garantiert nicht durch die Handys ausgelöst!" Olpen ist sich …
Knappe Mehrheit der Deutschen für Rauchverbot in Gaststätten
Knappe Mehrheit der Deutschen für Rauchverbot in Gaststätten
… gefordert Größere Einigkeit herrscht demgegenüber bei der Frage nach einem möglichen Rauchverbot an deutschen Schulen: 60 % aller Befragten möchten an den Schulen ein generelles Rauchverbot sowohl für Schüler als auch für Lehrer. Dabei sprechen sich auch 43 % der Raucher für diese strikte Reglementierung aus. Knapp 24 % der Befragten sind der Ansicht, dass Schüler …
Bild: AfD-Internetportal „Neutrale Schule“ verbotenBild: AfD-Internetportal „Neutrale Schule“ verboten
AfD-Internetportal „Neutrale Schule“ verboten
… Verwaltungsgerichts Schwerin vom 02.12.2019 ergibt sich: Der Landesbeauftragte hatte der AfD im September das Betreiben eines Internetportals teilweise untersagt, auf dem die AfD insbesondere Schüler und Eltern aufgefordert hatte, Verstöße gegen das an öffentlichen Schulen geltende staatliche Neutralitätsgebot zu melden. Benutzer des Portals sollten unter Angabe ihres …
Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): „Mehr Bildungserfolg erfordert vor allem ein Ende der Gleichmacherei“Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): „Mehr Bildungserfolg erfordert vor allem ein Ende der Gleichmacherei“
Dr. Frank Brodehl (AfD): „Mehr Bildungserfolg erfordert vor allem ein Ende der Gleichmacherei“
… aktuellen PISA-Studie 2018 liegt Deutschland im internationalen Vergleich bei Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissen-schaften über dem OECD-Durchschnitt. Gleichzeitig sind die Leistungen der Schüler in diesen drei Bereichen allerdings auf das im Jahr 2009 erreichte Niveau zurück-gefallen. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, …
Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): "Auch das Verschleierungsverbot für Hochschulen wird kommen - AfD wirkt!"Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): "Auch das Verschleierungsverbot für Hochschulen wird kommen - AfD wirkt!"
Dr. Frank Brodehl (AfD): "Auch das Verschleierungsverbot für Hochschulen wird kommen - AfD wirkt!"
… auf Ergänzung des Schulgesetzes eingebracht, durch den ein Verschleierungsverbot an allen öffentlichen Schulen Schleswig-Holsteins eingeführt werden soll. Das geplante Verbot betrifft Schüler und Lehrer genauso wie Referendare und Betreuer. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Dass sich Jamaika zu einem Verschleierungsverbot …
Bild: Gewalt und Pornos auf Schüler-Handys: Inhalte stammen meist aus dem InternetBild: Gewalt und Pornos auf Schüler-Handys: Inhalte stammen meist aus dem Internet
Gewalt und Pornos auf Schüler-Handys: Inhalte stammen meist aus dem Internet
Berlin / München - Die Diskussion um Gewaltdarstellungen und pornografische Inhalte auf den Mobiltelefonen deutscher Schüler ist durch das Handy-Verbot an bayerischen Schulen noch einmal angefacht worden. Die Schüler im Freistaat müssen, so ein Beschluss des bayerischen Landtags, ihre Handys in den Bildungsanstalten künftig ausgeschaltet lassen. Dies …
Bild: Schüler Union gegen HandyverbotBild: Schüler Union gegen Handyverbot
Schüler Union gegen Handyverbot
Die Schüler Union Oberbayerns (SU), die größte politische Schülervereinigung, spricht sich gegen ein Handyverbot an Schulen aus. Nachdem in der letzten Zeit auf vielen Schülerhandys Gewalt- und Pornographievideos gefunden wurden, fordern einige Politiker ein generelles Handyverbot an Schulen. Der 18-jährige Bezirksvorsitzende der CSU-nahen Organisation …
Zwei Drittel sind für Rauchverbot
Zwei Drittel sind für Rauchverbot
Erst auf Bahnhöfen, danach folgten Schulen in Hessen und Niedersachsen gleichermaßen für Lehrer sowie Schüler – zuletzt hat sogar ein komplettes Land das strikte Rauchverbot verhängt. Seit dem 10. Januar 2005 dürfen in Italien in allen Restaurants, Cafés, Hotels und öffentlichen Gebäuden keine Zigaretten mehr qualmen. Selbst die EU prüft ein europaweites …
Mehrheit für Rauchverbot an Schulen
Mehrheit für Rauchverbot an Schulen
… Online-Umfrage des Nichtraucher-Portals Rauchfrei.de ( www.Rauchfrei.de ) sprach sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für ein Rauchverbot an Schulen aus. 76 Prozent waren für ein absolutes Verbot, 7 Prozent hielten ein Rauchverbot nur für Schüler für ausreichend. Nur 17 Prozent waren der Meinung, dass es nichts bringt, das Rauchen an Schulen zu untersagen.
Bild: Tibetischer Schüler wegen antichinesischem Protest verhaftetBild: Tibetischer Schüler wegen antichinesischem Protest verhaftet
Tibetischer Schüler wegen antichinesischem Protest verhaftet
Die chinesische Polizei in Chamdo nahm einen 18jährigen tibetischen Schüler fest, weil er gegen die chinesische Herrschaft protestiert und seine Treue zum Dalai Lama öffentlich bekundet hatte. Lobsang Nyandak, ein Schüler der Guru Gewa Schule, verließ am Sonntag, den 28. Juni 2009 zusammen mit einem Freund das Schulgelände. Die beiden gingen in die Stadt …
Sie lesen gerade: Verbot für Schüler – Wenn Supermarktbetreiber rot sehen