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Schlüchtern: KuKi e.V. abgelehnt

19.08.201017:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schlüchtern: KuKi e.V. abgelehnt
Harald Nickel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)
Harald Nickel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)

(openPR) Bürgermeister verdreht die Tatsachen

Schlüchtern/Hanau: Mit Schreiben der Rechtsanwälte der Stadt Schlüchtern vom 17.08.2010 ist die ins Auge gefasste Einigung um den Erhalt des KuKi-Kino in Schlüchtern abgelehnt worden. Der KuKi Schlüchtern e.V. habe sich nicht an Absprachen gehalten und der Eigentümer verweigere eine weitere Kooperation, weil der Vorgang an die Presse gelangt sei. Die Chronologie der Vernichtung einer bedeutenden Kulturstätte belegt, dass der Bürgermeister der Stadt Schlüchtern die Tatsachen verdreht:



• Mit Vertrag vom 25.05.1994 mietet die Stadt Schlüchtern die ehemalige Synagoge von der Firma EKA-Kleiderfabrik Kuhlmann & Co., vertreten durch Herrn Heinrich Heil an. Mietbeginn ist der 01.06.1994, Mietende ist der 31.12.1998. Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht gekündigt wird.
• Die Nutzung der Räume der ehemaligen Synagoge durch den KuKi Schlüchtern e.V. wird am 28.12.2008 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt zusammen mit einem Stadtrat unterzeichnet Bürgermeister Fritzsch für die Stadt Schlüchtern als Vermieterin einen Mietvertrag mit dem KuKi e.V., der am 01.01.2009 beginnt. Die Stadt Schlüchtern „vermietet zur Nutzung als Kinosäle“ Räume im Erdgeschoss im 1. OG. Die Miete soll sich nach Inbetriebnahme des zum Ausbau vorgesehenen zweiten Kinosaals erhöhen. Diese erhöhte Miete soll „nach dem 31.12.2009 neu verhandelt“ werden. Der Vertrag verpflichtet die Stadt Schlüchtern, in der Vertragslaufzeit die Räumlichkeiten zum Kino-Betrieb zur Verfügung zu stellen, den zweiten Kinosaal vor dem 31.12.2009 zu errichten, etwaige Mängel der Mietsache, also auch Brandschutzmängel zu beseitigen. Im Rahmen der fortwährenden Verweigerung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag, wird später die Stadt Schlüchtern sogar zeitweilig behaupten, es gebe gar keinen wirksamen Mietvertrag. Am 02.12.2009 wird eine Begehung durchgeführt an der u. a. der Bürgermeister der Stadt Schlüchtern, der Stadtbranddirektor, der Abteilungsleiter Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises und der Kreisbranddirektor teilgenommen haben. Es wird das Fehlen einer erforderlichen Baugenehmigung und es werden Brandschutzmängel festgestellt, welche ergänzende Brandschutzeinrichtungen erfordern. Der Kinobetrieb wird fortgeführt, indem übergangsweise die örtliche Feuerwehr während den Vorstellungen eine Brandwache unterhält; die erheblichen dafür anfallenden Gebühren trägt einstweilen die Stadt nicht und der Bürgermeister vertritt die Auffassung den Brandschutz-Umbau habe der KuKi Schlüchtern e.V. zu veranlassen. Die Brandschutzmängel, welche von der Stadt Schlüchtern als Untervermieterin zu beseitigen sind und die Forderung nach Übernahme der Feuerwehr-Kosten durch den KuKi Schlüchtern e.V. zwingend zur einstweiligen Einstellung des Kinobetriebs in der alten Synagoge und verdrängen das KuKi-Kino einstweilen ins Exil. In der Zeit vom 10.12.2009 bis 20.01.2010 erreichen den KuKi Schlüchtern e.V. Feuerwehr – Gebührenbescheide über insgesamt EUR 14.024,20 wegen der durch die von der Stadt zu vertretenden Brandschutzmängel verursachten Feuerwachen.
• Bereits mit Schreiben vom 28.12.2009 weisen die Rechtsanwälte der Stadt Schlüchtern den KuKi Schlüchtern e.V. darauf hin, die Stadt Schlüchtern habe „nicht im Rahmen ihrer Verpflichtung als Vermieter einen vorübergehenden Brandsicherungsdienst für den Monat Dezember eingerichtet…, sondern in ihrer Funktion als Bauaufsicht“. Die Aufforderung des damaligen Anwalts des KuKi Schlüchtern e.V. vom 16.12.2009, in den Räumlichkeiten den „vertragsgemäßen Zustand durch die Stadt Schlüchtern“ herzustellen wird mit diesem Schreiben zurückgewiesen „bis zur Beantwortung unserer Fragen…vermögen wir Gewährleistungsansprüche unserer Mandantin aus dem Mietverhältnis nicht zu erkennen, da wir überhaupt nicht nachvollziehen könne, ob ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist,“ führen die Rechtsanwälte der Stadt aus, nunmehr sogar den Bestand eines Mietvertrages bestreitend. Diese bemerkenswerte Rechtsposition wird von den Anwälten der Stadt Schlüchtern erst endgültig mit Schreiben vom 23.07.2010, sich das Bestreiten eines Mietvertrages offenzuhalten aufgegeben, nachdem die Stadt durch verbotene Eigenmacht eine „Zwangsräumung“ vorgenommen hatte: „Zuzugeben ist, dass die Parteien eine Lösung dahingehend finden müssen, dass das Untermietverhältnis…aufgelöst wird“, so die nun geänderte Rechtsauffassung der städtischen Anwälte.
• Einstimmig beschloss das Stadtparlament am 18.05.2009 der Magistrat werde beauftragt, „gemeinsam mit dem Eigentümer der Synagoge die juristischen Grundlagen zu schaffen, um den Fortbestand der kulturellen Veranstaltungen und des KuKi zu gewährleisten, auch bei einem eventuellen späteren Eigentümerwechsel.“
• Am 24.06.2010 12:54 Uhr übermittelt die Leiterin Finanzen / Liegenschaften einen „abschließenden Entwurf der Kooperationsvereinbarung“, mit der die Kooperation zwischen der Stadt Schlüchtern und dem KuKi Schlüchtern e.V. beim Betrieb des Kinos und bei der Nutzung des Gebäudes bis einschließlich 31.12.2020 geregelt werden soll.
• Unmittelbar vor einer anstehenden Abstimmung darüber, ob die Stadt Schlüchtern grundsätzlich gewillt sei, die ehemalige Synagoge vom Eigentümer zu erwerben, welcher das Mietverhältnis mit der Stadt Schlüchtern als Hauptmieter nach Angaben der Stadt zum 30.06.2010 gekündigt hatte, wurden Stadtverordnete nach deren Erklärungen von Verantwortlichen der Stadt dahingehend informiert, die Kosten der Errichtung eines zweiten Kinosaals sei nicht abschätzbar und möglicherweise wegen statischer Probleme äußerst hoch. Allein die statische Untersuchung koste EUR 50.000,00. Diese veranlasste mehrere bisherige Befürworter einer konstruktiven Lösung, von einer Zustimmung Abstand zu nehmen. Bei Beschlussfassung über die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt zum Ankauf am 28.06.2010 kam keine Mehrheit zustande.
• Daraufhin forderte der Bürgermeister der Stadt Schlüchtern die Verantwortlichen des KuKi e.V. auf, sofort mit der Räumung der ehemaligen Synagoge zu beginnen, da mit Auslaufen des Hauptmietvertrages der KuKi Schlüchtern e.V. sein Recht auf Besitz der Kinoräume verloren habe. In der Hoffnung auf eine konstruktive einvernehmliche Lösung räumte der KuKi Schlüchtern e.V. teilweise, auch etwa die ihm von Stadt zur Verfügung gestellten und von ihm bezuschussten Kinostühle. Wesentliches Eigentum des KuKi e.V. verblieb an Ort und Stelle und es wurde eine Klärung der verwirrenden Situation versucht.
• Verblüfft stellten am 01.07.2010 die Verantwortlichen des KuKi Schlüchtern e.V. fest, dass durch den Austausch der Schlösser der Zutritt zu den bis 31.12.2014 von der Stadt Schlüchtern dem KuKi Schlüchtern e.V. angemieteten Räumen versperrt worden war. Im Wege verbotener Eigenmacht, der Volksmund nennt dies „Faustrecht“, war mithin dem KuKi Schlüchtern e.V. der Besitz an den Räumlichkeiten entzogen worden.
• Angeblich im Namen des Magistrats wurde wegen der teilweisen Räumung von dem Eigentum des KuKi Schlüchtern gehörende Gegenstände bzw. diesem zur Kinonutzung überlassenen Gegenstände im Namen des Magistrats durch den Bürgermeister der Stadt medienwirksam Strafanzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt erstattet. Hierüber berichtete beispielsweise die Zeitung Kinzigtal Nachrichten in ihrer Online-Ausgabe am 04.07.2010 unter der Überschrift „Heftiger Streit um entferntes Kuki-Inventar“.
• Nachdem Anfang August 2010 Rechtsanwalt Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit der Rechtswahrung beauftragt worden war wandten sich die neuen Bevollmächtigten des KuKi Schlüchtern e.V. mit Schreiben vom 02.08.2010 an die Bevollmächtigten der Stadt Schlüchtern, wandten sich gegen die Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht und machten Ansprüche auf Besitzeinräumung, Herstellung von Brandschutz oder für den Fall fortdauernder Besitzentziehung Schadensersatz geltend.
• Am 06.08.2010, nach Ablauf einer ersten von den neuen Rechtsanwälten des KuKi Schlüchtern e.V. gesetzten Frist wurde eine Presseerklärung herausgegeben, welche auch über Informationsschreiben alle Stadtverordneten Fraktionen informierte und die Position des KuKi Schlüchtern e.V. darstellte. An jenem Tag wurde für den 09.08.2010 17:00 Uhr im Rathaus der Stadt Schlüchtern ein Vergleichsgespräch zwischen den Vertretern der Stadt Schlüchtern und den KuKi-Anwälten vereinbart.
• Am 09.08.2010 fanden ab 17:00 Uhr im Rathaus der Stadt Schlüchtern Vergleichsverhandlungen statt, die mit dem Ergebnis endeten, die Stadt wolle sich um die sofortige Wiedereinräumung des Besitzes des KuKi Schlüchtern e.V. an den Räumlichkeiten bemühen. Die Beteiligten sollten dann anschließend umfassend über Lösungsmöglichkeiten verhandeln. Es wurde vereinbart, dass dieses Ergebnis durch die KuKi-Anwälte, wie geschehen, der Presse mitgeteilt werde, im Übrigen bis zum darauffolgenden Montag Stillschweigen gewahrt werde.
• Unter Bezugnahme auf den Bericht in der FAZ vom 10.08.2010, wie dieser durch Presseerklärungen und Pressegespräche vor den ersten Vergleichsverhandlungen durch die Berichterstattung über die Strafanzeige des Bürgermeisters ausgelöst worden war wirft mit Schreiben vom 16.08.2010 der Anwalt der Stadt Schlüchtern den Vertretern des KuKi Schlüchtern e.V. fälschlich vor, dass am 09.08.2010 vereinbarte zeitweilige Stillschweigen gebrochen zu haben. Weiter behauptet der Rechtsanwalt der Stadt Schlüchtern, der zeitweise den Bestand eines Mietvertrages und darüber hinaus alle daraus resultierenden Pflichten bestritten hat oder bestreitet dem KuKi Schlüchtern e.V. vor, er habe mehrfach Vereinbarungen nicht eingehalten. Wegen der (vom Bürgermeister im Zusammenhang mit der Strafanzeige ausgelösten) öffentlichen Presseberichterstattung über den Vorgang habe „der Eigentümer… in Ansicht der neuen Presseveröffentlichung ausdrücklich bekundet nunmehr von einer Veräußerung der Synagoge endgültig Abstand genommen zu haben und mit dem Vorstand ihrer Mandantschaft (des KuKi) keinerlei Kontakt, auch nicht im Rahmen eines Untermietverhältnisses zu wünschen. Immerhin wird weiterhin der Bestand eines Mietvertrages nicht bezweifelt, nun aber die Auffassung vertreten, der Vorstand des KuKi Schlüchtern e.V. habe von abweichenden Mietvertragslaufzeiten gewusst. Folglich könne er nunmehr keine Rechte aus Mietvertrag herleiten. Im Übrigen sei er selbst am Scheitern des Grundstückskaufs schuld, weil er nicht nur im Anschluss an die öffentliche Strafanzeige – Aktion die Berichterstattung in der FAZ vom 10.08.2010 und an anderer Stelle ausgelöst habe, sondern notwendige Unterlagen und Nachweise über die „notwendigen Unterlagen und Nachweise über die Führung des Vereins zur Prüfung der nachhaltigen Sicherstellung des Kino-Betriebs“ , der zwischenzeitlich rund 16 Jahre erfolgreich läuft, nicht geliefert habe und durch eine unnötige Presseerklärung im Anschluss an die Strafanzeige-Berichterstattung den Eigentümer verärgert habe.

Die sich situativ beliebig wandelnden Rechtsauffassungen der Stadt Schlüchtern (z. B.: Mietvertrag ja oder nein; Mietlaufzeit 6 Jahre verbindlich oder nicht) und die rechtlichen Annahmen, die Stadt sei für Mängel der Mietsache nicht verantwortlich, sind grob unzutreffend. Sollte die Eigentümerin tatsächlich wegen einer nicht gegen sie gerichteten Presseerklärung die Fortsetzung des allerdings von ihr ja zuvor zum 30.06.2010 gekündigten Mietverhältnisses verweigerte, so ist dies schwer nachvollziehbar. Selbstverständlich besteht ein wirksamer Mietvertrag und selbstverständlich leistet die Stadt Schadensersatz, wenn sie diesen Mietvertrag nicht erfüllt. Die Chronologie der Abläufe zeigt, dass der Stadt Schlüchtern am 24.07.2010 die Fortführung des seit 16 Jahren andauernden Kino-Betriebes durch den KuKi Schlüchtern e.V. ausreichend gesichert erschien, andernfalls die Leiterin Finanzen/Liegenschaften nicht mit Schreiben vom 24.06.2010 die aufgrund „unserer heute morgen erfolgten Abstimmung überarbeitete Fassung des abschließenden Entwurfs der Kooperationsvereinbarung“ übermittelt hätte, welche dem KuKi Schlüchtern e.V. nach 16 Jahren erfolgreicher Tätigkeit auch weiterhin als Betreiber des Kinos vorsieht.

„Wir sind sehr traurig, dass die von uns ernstlich angestrebte einvernehmliche Regelung nunmehr wegen des öffentliches Interesses an dem Vorgang am Widerstand der Grundstückseigentümerin scheitern soll. Wir hatten in jenem Zusammenhang im Anschluss an die Publikation einer Strafanzeige unsere Rechtsauffassung hinsichtlich des bestehenden Mietvertrags und darauf verwiesen, dass uns an einer einvernehmlichen Regelung gelegen ist. Anscheinend wird diese vom Bürgermeister und der Eigentümerin aber nicht gewollt. Wir werden daher einerseits nunmehr erforderlichenfalls juristisch streiten und insbesondere Schadensersatzansprüche geltend machen. Andererseits werden wir uns aber weiterhin mit aller Kraft darum bemühen, „Hessens schönstes Kino“, wie Oskarpreisträger Volker Schlöndorff es formulierte, in Schlüchtern zu erhalten“, so der Vorstand des KuKi-Schlüchtern e.V. zum Scheitern einer einvernehmlichen Lösung und zur Weigerung der Eigentümerin der ehemaligen Synagoge in Schlüchtern, diese der Stadt Schlüchtern zur Verfügung zu stellen. Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft wird nunmehr, nachdem die erwartete Absage in Bezug auf die Vergleichsbereitschaft des KuKi-Schlüchtern e.V. kommt, im Auftrag des Kulturvereins außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich gegen die Stadt Schlüchtern vorgehen.

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