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Gentests an Embryonen contra Menschenwürde

09.07.201008:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am 06.07.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zulässig sei. Dieses Fehlurteil steht in einer langen Reihe radikal menschenverachtender Beschlüsse von Politik und Justiz; zu den bekannteren Beispielen gehören der "Schadensfall Kind" sowie ganz grundsätzlich die Straffreiheit, d.h. Erlaubtheit der Abtreibung. Angeblich will man doch nur Leid verhindern, ob für das Kind, die Eltern, die Gesellschaft oder für wen auch immer. Man will ja gar keine Selektion, man will eben nur unwertes Leben ausselektieren.


Zur Erinnerung: Am 03.08.1941, mitten in den Wirren des Nationalsozialismus, hielt der Bischof von Münster, Clemens August von Galen, die berühmte "Euthanasiepredigt" - noch heute für jeden eine absolute Pflichtlektüre. Darin heißt es: a**** Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozess ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüsst haben! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als schwer Kriegsverletzte, als Krüppel, als Invalide in die Heimat zurückkehren. [...] Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Mitmenschen zu töten, und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den arbeitsunfähigen Krüppeln, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben. [...] «Du sollst nicht töten!» Dieses Gebot Gottes, des einzigen Herrn, der das Recht hat, über Leben und Tod zu bestimmen, war von Anfang an in die Herzen der Menschen geschrieben, längst bevor Gott den Kindern Israels am Berge Sinai sein Sittengesetz mit jenen lapidaren, in Stein gehauenen, kurzen Sätzen verkündet hat, die uns in der Heiligen Schrift aufgezeichnet sind, die wir als Kinder aus dem Katechismus auswendig gelernt haben. ****e
Die Verbreitung katholischer Literatur wurde von den Nazis schwer bestraft. So wurde die Enzyklika von Papst Pius XI. "Mit brennender Sorge" (1937) beschlagnahmt; wer sie trotzdem verbreitete, musste mit Verhaftung etc. rechnen. Bekannt sind die sog. "Lübecker Märtyrer": Die drei katholischen Priester Johannes Prassek, Eduard Müller und Hermann Lange und der evangelische Pastor Karl Friedrich Stellbrink wurden 1943 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet; sie hatten u.a. Predigten wie die von Galens verbreitet.
Nun frage man einmal ganz sachlich, welchen Schutz das ungeborene Leben heute in Deutschland genießt. Ob Kindermord im Mutterleib, ob Selektion von Embryonen - Straffreiheit heißt die Devise. Aber wehe dem, der noch an das Sittengesetz erinnert:
1. Wer Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet, macht sich strafbar gem. §185 StGB (Beleidigung), so z.B. Johannes Lerle.
2. Wer die Todsünde der Abtreibung als Todsünde bezeichnet, macht sich strafbar gem. §185 StGB (Beleidigung), so z.B. Klaus Günter Annen.
3. Wer die notorische Unrechtsprechung des Verbots der Abtreibungskritik als notorische Unrechtsprechung bezeichnet, macht sich strafbar gem. §185 StGB (Beleidigung), so z.B. der Verf.
Also alles wie gehabt: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. Also auch wer für die Rechte der Ungeborenen seine Stimme erheben will, muss sich über drohende Konsequenzen im klaren sein: gerichtliche Schikanen, ruinöse Geldstrafen, Gefängnis "all inclusive" etc.
Dann doch wohl besser den Mund halten und möglichst gar nicht an das Massenmorden denken? Abschließend noch ein Ausschnit aus der Euthanasiepredigt:
a**** Wer aber fortfahren will, Gottes Strafgericht herauszufordern, wer unsern Glauben lästert, wer Gottes Gebote verachtet, wer gemeinsame Sache macht mit jenen, die unsere Jugend dem Christentum entfremden, die unsere Ordensleute berauben und vertreiben, mit jenen, die unschuldige Menschen, unsere Brüder und Schwestern, dem Tode überliefern, mit denen wollen wir jeden vertrauten Umgang meiden, derer Einfluss wollen wir uns und die Unsrigen entziehen, damit wir nicht angesteckt werden von ihren gottwidrigen Denken und Handeln, damit wir nicht mitschuldig werden und somit anheim fallen dem Strafgericht, das der gerechte Gott verhängen muss und verhängen wird über alle, die gleich der undankbaren Stadt Jerusalem nicht wollen, was Gott will. ****e

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