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Embryonenschutzgesetz darf nicht geändert werden

29.04.200400:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Schutz der unteilbaren und unveräußerlichen Menschenwürde steht höher als jedes Forschungs- oder gar Wirtschaftsinteresse

10. Juli 2003 - Anlässlich der Ankündigung der Europäischen Kommission, Forschungsvorhaben zu fördern, bei denen bereits vorhandene Embryonen getötet werden, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die Förderung von Forschungsvorhaben durch die EU-Kommission, durch die bereits vorhandene Embryonen getötet werden, ist ein Skandal. Sie macht Menschen zum Objekt von Forschungs- und Wirtschaftsinteressen und steht deutlich im Widerspruch zum deutschen Embryonenschutzgesetz. Dies schließt eine verbrauchende Embryonenforschung eindeutig aus.

Wenn der EU-Ministerrat im Herbst dieser Regelung zustimmt, würden mit deutschen Steuergeldern Projekte bezuschusst, die in Deutschland strafbar sind. Daher muss in den nächsten Wochen alles getan werden, um die Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken zu verbieten. Angesichts guter Fortschritte bei der Forschung mit adulten Stammzellen ist der gezielte Ausbau dieser Forschung mehr als angezeigt. Ein Vorantreiben dieser ethisch unbedenklichen Forschung könnte zudem wirtschaftliche Standortvorteile für Deutschland ergeben.

Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Ihm kommt daher von diesem Zeitpunkt an eine unverfügbare Würde zu. Unverfügbar für den Staat und für die Gesellschaft. Der Schutz der unteilbaren und unveräußerlichen Menschenwürde steht höher als jedes Forschungs- oder gar Wirtschaftsinteresse.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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