(openPR) In der Politik und in den Medien wird derzeit heftig über das Thema „Präimplantationsdiagnostik“ (PID) debattiert. Es geht dabei um die Frage, ob Paare mit der Veranlagung, schwer kranke Kinder zu bekommen, nach künstlicher Befruchtung Gentests an Embryonen durchführen lassen dürfen. So sollen Fehl- und Totgeburten oder Geburten kranker oder behinderter Kinder vermieden werden. Die aussortierten Embryonen sterben. Die Entscheidung für diese ethisch heikle Frage wird mit Spannung erwartet und ist für Juni im Deutschen Bundestag geplant.
Einige Parlamentarier sind für Ausnahmen in PID: Wenn Eltern beispielsweise eine hohe Wahrscheinlichkeit für schwere Erbkrankheiten aufweisen und diese Krankheiten zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen. Mit einem kompletten Verbot der PID sind betroffene Frauen gezwungen eine weitaus gefährlichere Maßnahme, nämlich einen Schwangerschaftsabbruch über sich ergehen zu lassen. Aus Reihen der CDU kommen Stimmen zu einem Verbot der PID. Wenn die Methode erst mal zugelassen sei, werden Begehrlichkeiten der Forschung geweckt. Menschen sollten nicht zu Richtern übers Leben werden.
Was die Parlamentarier nun tun sollen, nämlich sich für dafür oder entgegen zu entscheiden, hat der Ethikrat bisher nicht geschafft. Es gibt ein gespaltenes Votum zur PID und der Ethikrat spricht sich weder klar für noch gegen Embryonentests aus.
Derzeit ist die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zulässig. Denn der Bundesgerichtshof hat im Juni 2010 entschieden, dass die umstrittenen Gentests nach dem Embryonenschutzgesetz von 1992 doch nicht strafrechtlich verboten sind.
Drei bislang vorliegende parteiübergreifende Gesetzentwürfe halten an einem PID-Verbot fest. Zwei Entwürfe sehen Ausnahmeregelungen vor.
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