(openPR) 10. Juli 2003 - Zu dem Vorschlag der Europaeischen Kommission zur Embryonen forschung erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Nicolette Kressl, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher, Joerg Tauss:
Die Europaeische Kommission will die Forschung an embryonalen Stammzellen unter engen Voraussetzungen foerdern, wenn die dafuer genutzten ueberzaehligen Embryonen vor dem 27. Juni 2002 existierten. Diese Empfehlung steht teilweise im Widerspruch zu deutschem Recht.
In Deutschland ist die Forschung nur dann erlaubt, wenn die embryonalen Stammzellen vor dem 1.1.2002 aus Embryonen gewonnen und in Kultur gehalten werden. Damit beschraenkt sich die deutsche Embryonenforschung auf bestehende Stammzelllinien, womit verhindert wird, dass wegen deutscher Forschungsinteressen Embryonen nach dem 1.1.2002 getoetet werden. Der Vorschlag der EU-Kommission bezieht sich nicht nur auf einen anderen Stichtag, sondern - und dies ist der gravierende Punkt - sie erlaubt die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen und damit deren Zerstoerung, wenn diese nur vor dem Stichtag 27.6.2002 hergestellt worden sind.