(openPR) Berufungsausschuss gibt Widerspruch des LAOH-Arztes statt
Gestern am späten Nachmittag wurde das mutmaßlich letzte Kapitel der unzähligen Bemühungen des Kreises Darmstadt-Dieburg um die Begründung eines illegalen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Reinheim/Hessen abgeschlossen. Im Zusammenwirken zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und Inhabern derjenigen Praxis in Reinheim welche der Kreis überteuert zur Gründung eines MVZ aufkaufen wollte, hatte sich ein Arzt zur formalen Aufrechterhaltung der Praxis eingangs erfolgreich um eine befristete Ermächtigung des Zulassungsausschusses bemüht. Am 25.09.2007 hatte der Zulassungsausschuss die offene Rettung der Praxis bis zum Ende des Jahres in Form einer so genannten Ermächtigung erlaubt. Hiergegen hatte sich, unterstützt durch den Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH), ein Mitgliedsarzt des Verbandes durch Widerspruch ebenso gewandt, wie die KV-Hessen.
Über den Widerspruch verhandelte nunmehr der Berufungsausschuss bei der KV-Hessen. "Wir haben uns darauf berufen, dass die Erteilung der Ermächtigung zur Fortführung der für das MVZ in Reinheim vorgesehenen Praxis ohne das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen für eine derartige Ausnahmeentscheidung erfolgt sei und die Aufhebung jener Entscheidung beantragt. Diesem Antrag hat gestern der Berufungsausschuss mit der rechtlichen Folge des Entfalls der Betriebsermächtigung stattgegeben. Auch an dieser Stelle also hat sich unsere für den LAOH unterbreitete Rechtsauffassung am Ende und im Ergebnis durchgesetzt," so der LAOH-Rechtsanwalt Harald Nickel von der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte aus Hanau und Frankfurt am Main.
"Wir haben mit dem von uns initiierten Verfahren in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsärzten und den LAOH-Beiständen der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte exemplarisch aufzeigen wollen, wie missbräuchlich das Instrument des MVZ von subventionierten Klinikbetreibern zur Werbung für stationäre Einrichtungen, für Patientenschacher missbraucht wird“, sagte Dr. Tho-mas Wiederspahn-Wilz, Erster Vorsitzender des LAOH gestern. Dieses Beispiel zeige, dass in Deutschland in flagrantem Verstoß gegen EU-Recht keine geeigneten Kontroll- und Sanktionsinstrumentalien geschaffen würden, um derartigen Missbräuchen zu begegnen. Das Beispiel zeige auch, dass, solange subventionierte Krankenhäuser Medizinische Versorgungszentren betreiben dürften, eine gebotene Abwehr von Missbrauch im Interesse von Parteien nicht möglich sei. Es sei deshalb der Wettbewerbskommissar der Europäischen Union aufgerufen, dem EU-Recht Geltung zu verschaffen, so Wiederspahn-Wilz weiter.



