(openPR) Landesverband Ambulantes Operieren Hessen fordert von Landkreis, Antrag für Medizinisches Versorgungszentrum zurückzuziehen und droht mit Gericht
Bensheim. Als eine „Verschwendung von Steuergeldern und einen Frontalangriff auf niedergelassene Fachärzte“ bezeichnet der Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen (LAOH) die geplante Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Reinheim durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Das Vorhaben sei nach einer ersten rechtlichen Prüfung als „grob rechtswidrig“ einzustufen. „Wir behalten uns die weitere Prüfung durch einen spezialisierten Juristen und rechtliche Schritte vor, wenn der Landkreis Darmstadt-Dieburg seinen Antrag auf Zulassung des MVZ nicht umgehend zurückzieht“, erklärte der LAOH-Vorsitzende Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.
In einem Brief des LAOH an den Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Klaus-Peter Schellhaas, heißt es: „Kein wirtschaftlich denkender und geboten sparsam handelnder Facharzt wäre in der Lage, 360.000 Euro für die zwei vom Landkreis zum Ankauf vorgesehenen Kassenarztzulassungen zu zahlen“. Deshalb ist es auch in der Vergangenheit nicht gelungen, diese Vertragsarztsitze neu zu besetzen! Ein als Begründung für die Summe genanntes Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung sei überholt. Dies wüssten auch die beim Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständigen medizinischen Fachleute. „Hier werden Steuergelder verschwendet, um niedergelassene regionale Fachärzte zu ruinieren“, heißt es in dem Brief weiter.
Das geplante MVZ in Reinheim bedeute aber nicht nur eine den Wettbewerb verzerrende politische Fehlentscheidung, sondern richte sich auch gegen „vitale Interessen der Patienten“ in der Region. Der LAOH begründet dies mit dem erklärten Ziel des Landkreises, das MVZ dazu zu nutzen, Patienten, die operiert werden müssen, vorzugsweise ins Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt einzuweisen. „Wer Medizinische Versorgungszentren dazu missbraucht, um schlecht ausgelastete Krankenhäuser zu füllen, anstatt Patienten entsprechend den medizinischen Erfordernissen zu überweisen, tritt das Patientenwohl bewusst mit Füßen“, kritisiert der LAOH-Vorsitzende Dr. Wiederspahn-Wilz.
Nach einer gestern eingeleiteten ersten rechtlichen Prüfung stuft der vom LAOH beauftragte Rechtsanwalt Harald Nickel von der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte aus Hanau am Main und Frankfurt am Main das Vorgehen des Landkreises als „grob rechtswidrig“ ein. Nickel geht „vorbehaltlich einer noch nicht abgeschlossenen rechtlichen Überprüfung“ davon aus, dass die Einrichtung des MVZ in Reinheim auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg rechtlich höchst bedenklich sei. Es stünde unter anderem sowohl ein klarer Verstoß gegen Kommunalrecht (§§ 121 ff HGO, 51 Abs. 1 HKO), als auch gegen ärztliches Zulassungsrecht im Raum. „Wir prüfen das noch eingehender, haben aber bereits heute erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens“, so Nickel weiter. Der LAOH hat deshalb den Hessischen Zulassungsausschuss über seine Bedenken und das Schreiben an den Landkreis informiert, weil der Zulassungsausschuss nach der Auffassung des LAOH verpflichtet ist, die möglicher Weise bereits beantragte Zulassung für das MVZ Reinheim zu versagen.
Flankierend dazu fordert der LAOH vom Kreis, seinen Zulassungsantrag gegenüber dem Zulassungsausschuss zurückzuziehen. „Im Interesse der Patienten im Landkreis Darmstadt-Dieburg, der niedergelassenen Fachärzte in der Region und aus rechtlichen Gründen fordern wir den Kreis und die Klinik GmbH auf, das Vorhaben sofort einzustellen und den Zulassungsantrag gegenüber dem Zulassungsausschuss zurück zu ziehen“, heißt es in dem LAOH-Schreiben abschließend.
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