(openPR) In der Republik Belarus wurde die Inkraftsetzung durch die Europäische Union am 21. Juni 2007 der vom EU-Rat am 20. Dezember 2006 verabschiedeten Entscheidung über die Aufhebung der im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU gewährten Zollpräferenzen für Belarus mit Unverständnis wahrgenommen.
Dieser kurzsichtige Schritt der Europäischen Union ihrem unmittelbaren Nachbarstaat gegenüber betrifft vor allem Belange der einfachen belarussischen Bürger und steht im Widerspruch zu der von Brüssel erklärten Bereitschaft, „Hilfe für die Erhöhung deren Lebensstandards“ zu leisten. Mit der Inkraftsetzung der erwähnten Entscheidung missachtete die EU die Erwartungen von regulären Mitgliedern der Gewerkschaften in belarussischen Betrieben, die die Exporterzeugnisse für den EU-Markt herstellen.
Belarus hat einen fruchtbaren Dialog mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufgebaut sowie eine Reihe von konkreten praktischen Schritten in Übereinstimmung mit der ILO unternommen. Belarus und ILO führen in diesem Bereich eine aktive gemeinsame Arbeit. Indem die ILO keine Frage über irgendwelche Sanktionshandlungen in Bezug auf Belarus aufwirft, gibt sie an ihre Mitgliedstaaten und deren Institutionen ein klares Zeichen von der Unproduktivität der Sanktionsmaßnahmen für die Gewährleistung der Arbeiterrechte.
Der von der Europäischen Union eingeleitete Schritt läuft ebenso dem gegenseitigen Interesse der Geschäftskreise in den EU-Ländern und in der Republik Belarus an der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zuwider, er steht auch im Widerspruch zu der Stellung mehrerer Wirtschaftspartner der Republik Belarus unter den EU-Ländern, die gegen die Aussetzung des bisherigen Status von Belarus im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems eintreten. Wirtschaftliche Verluste, die unsere Partner in der Europäischen Union infolge dieser Entscheidung erleiden werden, können durch konjunkturelle Erwägungen, die ihr zugrunde liegen, nicht rechtfertigt werden.
Belarus betrachtet die Entscheidung der EU als vorübergehend und rechnet damit, dass eine objektive Notwendigkeit, die gutnachbarschaftliche Kooperation mit Belarus auf- und auszubauen, die EU zu deren alsbaldigen Revidierung und Aufhebung bewegen wird.

