(openPR) 15. April 2003 - Auch die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (N-WBK) scheint ratlos. Der Basler Appell gegen Gentechnologie kritisiert, dass gestern Montag auch die N-WBK auf das Embryonenforschungsgesetz eingetreten ist. Zu hoffen bleibt, dass man in der Detailberatung auf die Version des Bundesrats zurückkommen wird und den Vorschlag des Ständerats kippt.
Schlimm genug, dass der Ständerat sich dem Tempo der stets vorauseilenden Forschung anpassen will und in Hochgeschwindigkeit ein Gesetz vorlegt, das den Umgang mit menschlichen Embryonen regeln soll. Umso mehr, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erst gestern Montag mit Gewissheit sagen konnte, wie viele überzählige Embryonen in den Schweizer Fortpflanzungskliniken jährlich überhaupt anfallen. Doch dass die Stammzellengewinnung und -nutzung nun nicht mehr unter die Rubrik «Forschung an Embryonen» fallen soll wie es der Ständerat vorschlägt gibt dem Ganzen einen absurden Anstrich.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie ist der Meinung, dass die Schweizerische Verfassung sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz die verbrauchende Forschung an Embryonen nicht zulassen. Es drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, warum die Stammzellengewinnung und -nutzung nicht unter den Bereich der Forschung an Embryonen fallen soll, wenn doch zur Gewinnung dieser Zellen durchaus auch Forschung (am Embryo) notwendig ist und die Embryonen ebenfalls zu diesem Zweck «verbraucht» werden. Fragen, die der Basler Appell gegen Gentechnologie auch den Kommissionsmitgliedern des Nationalrats in einem Brief erneut gestellt hat. Damit einher geht der dringende Appell an die Mitglieder der N-WBK, ein ethisch und moralisch schwer wiegendes Thema nicht erneut zu einem Leichtgewicht herunterzudebattieren. Die Stammzellenforschung darf nicht vom Bereich der Forschung an Embryonen abgekoppelt werden. Beide Bereiche müssen gemeinsam im Kontext des Gesetzes zur Forschung am Menschen geregelt werden, um der Einheit der Materie gerecht zu werden.
Es ist heute üblich geworden, Entscheidungen in Abwägung von Interessen zu treffen, wo wir doch stets auch die Frage stellen müssten nach der Richtigkeit der Entscheidung. Und es kann nicht richtig sein, den menschlichen Embryo dem Schutzbereich der Menschenwürde zu entreissen, selbst wenn ihm das Lebensrecht abgestritten wird. Die öffentliche Wahrnehmung verzerrt sich zunehmend und damit einher geht der unwiederbringliche Verlust ethischer Werte.