(openPR) Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) begrüßt die Entscheidung des Europaparlaments, dass jeder Bürger in einem EU-Land künftig das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren hat. Die Abgeordneten stimmten am 16. Juni in Straßburg mit großer Mehrheit für die neue Richtlinie. „Faire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer“, weiß BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz. Der Verband hatte sich deshalb im Vorfeld der Entscheidung in Straßburg und Brüssel für die Qualitätssicherung hinsichtlich der Sprachdienstleistungen eingesetzt. Das Engagement des BDÜ brachte eine Verstärkung der Rechte von Angeklagten auf Verdolmetschung und Übersetzungen. Amkreutz: „Die Anforderungen an die Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sowie deren Kontrolle wurden jetzt klarer in den Richtlinien verankert als zunächst vorgesehen. Unserer Forderung, nationale Verzeichnisse mit qualifizierten Sprachexperten verpflichtend vorzuschreiben, wurde entsprochen.“
Erstmals haben Betroffene zukünftig in jedem EU-Land das Recht auf qualitativ gute Verdolmetschung und Übersetzung, um sich in ihrer Muttersprache verständigen zu können. Weil die Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, ist jetzt der Weg frei für die Umsetzung in nationales Recht. Die EU-Länder haben dafür drei Jahre Zeit. In der Praxis bedeutet die Umsetzung der Richtlinie unter anderem, dass Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf Verdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit einem Anwalt haben. Alle wesentlichen Dokumente müssen übersetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, unabhängig vom Verfahrensausgang, für die entstehenden Dolmetsch- und Übersetzungskosten aufkommen.
Offen ist zurzeit noch die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein begleitender Entschluss zur Richtlinie mit Hinweisen an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verabschiedet wird. Amkreutz: „Der BDÜ wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für die Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in Strafverfahren einsetzen.“
Weiterführende Informationen:
Der vom Parlament verabschiedete Richtlinientext im Internet:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st10/st10420.de10.pdf
Die legislative Entschließung auf der Website des Europaparlaments (16.6.2010):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010-0220&format=XML&language=DE#BKMD-15