(openPR) Seit dem 01.01.2005 gilt die EU-Luftqualitätsrichtlinie / EU-Luftreinhaltungsrichtlinie. In Deutschland bringt dies für etwa 120 Städte ein großes finanzielles Risiko. Die Bürger können ihre Stadt wegen schlechter Luft verklagen. Zudem drohen Bußgelder, die die EU-Kommission verhängt.
In der Luftqualitätsrichtlinie / Luftreinhaltungsrichtlinie ist geregelt, dass seit Januar 2005 Feinstäube in der Luft, wie etwa Rußpartikel bestimmte niedrig gesetzte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Ab 2010 treten zudem verbindliche Höchstwerte für Stickoxide in Kraft. Die Gemeinden dürfen die von der EU vorgegebenen Tagesgrenzwerte nur an 35 Tagen im Jahr überschreiten. Andernfalls können die Einwohner ihre Stadt verklagen. Zudem drohen den Kämmerern sogar Bußgeldzahlungen an die EU.
In etwa 120 deutschen Großstädten überschreitet die Belastung der Luft gegenwärtig die EU-Grenzwerte. Nach einer Meldung von Spiegel Online (vom 23.02.005) haben die Messstelle nach 1,5 Monaten in München bereits 16 Überschreitungen gemeldet, in Dortmund bereits 13 registriert, Frankfurt 12 und Berlin 10.
Dabei dürften die im Spiegel zitierten Messwerte nur die Spitze des Eisbergs wiedergeben. Nach der EU-Richtlinie ist nämlich nicht eine zentrale Messstelle für die Überprüfung der Grenzwertüberschreitung maßgeblich. Vielmehr müssen verschiedene, teils mobile Messstellen die Luftreinhaltung überprüfen.
Für Kommunen, die die Luftqualitätsrichtlinie weiterhin nicht beachten, kann also eng werden: Schadensersatzklagen stehen unmittelbar bevor. So haben einige Umweltverbände bereits erste Musterklagen vorbereitet und teilweise eingereicht, um die Schadensersatzansprüche der Bürger gegen ihre Stadt durchzusetzen.
Einige der betroffenen Städte haben in Luftreinhalteplänen Maßnahmen aufgelistet, mit denen sie den Schadstoffgehalt langfristig unter die EU-Grenzwerte drücken wollen. Als Beispiele sind hier zu nennen:
* Förderung des ÖPNV,
* spezielle Logistiksysteme zur umweltfreundlichen Belieferung der Geschäfte und
* Umstellung des städtischen Fuhrparks auf Erdgasfahrzeuge
Falls diese Maßnahmen überhaupt hinreichen sollten, um die Schadstoffbelastung in den Ballungsräumen zu reduzieren, werden sie nur langfristig helfen. Dies reicht jedoch nicht aus, um die Vorgaben der EU einzuhalten. Die EU-Kommission hat die Kommunen nämlich verpflichtet, ab 2005 auch kurzfristige Sofort-Maßnahmen zu ergreifen, falls die Schadstoffbelastung zu hoch ist. Zudem drohen die Klagen betroffener Bürger und Umweltverbände.
Daher lohnt es sich, auch über kurzfristige Maßnahmen nachzudenken. Dabei kommen insbesondere folgende Schritte in Betracht:
* Sperrung der Innenstädte für den Kfz-Verkehr.
* Einführung einer City-Maut.
Wir helfen Ihnen einen Weg zur Einhaltung der EU-Luftqualitätsrichtlinie zu finden.
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Dr. Christopher Zeiss, Rechtsanwalt bei juratus und Mitherausgeber des juris-Praxiskommentars Vergaberecht















