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Müssen Banken und Sparkassen nun eine Klagewelle befürchten?

Bild: Müssen Banken und Sparkassen nun eine Klagewelle befürchten?

(openPR) Seit mehreren Wochen beschäftigt die Finanzkrise nun auch Deutschland. War diese zunächst ganz fern in den USA, hat sie nunmehr auch Europa und vor allem auch Deutschland erreicht.


Viele Anleger fürchten um ihr angelegtes Geld. Aktieninhaber haben vielfach nicht unerhebliche Kursverluste hinnehmen müssen, können aber wiederum die Hoffnung auf eine Erholung und steigende Kurse haben.
Für andere Anleger erscheint die gegenwärtige Situation weitaus dramatischer. Es droht der Totalverlust ihres angelegten Geldes. Nicht selten haben Bankkunden im Vertrauen auf die Aussagen ihres Bankberaters und in dem sicheren Gefühl, sich für eine risikolose Geldanlage entschieden zu haben, Zertifikate erworben, ohne zu wissen, welchem Risiko sie sich hierdurch aussetzen.
Das Risiko hat sich nun bei vielen zehntausenden – so die in zahlreichen Medien kolportierten Zahlen – Bankkunden realisiert. Sie sind Inhaber von Zertifikaten der Lehman Brothers. Der vollständige Verlust des hierin angelegten Geldes droht.
Viele der Betroffenen fühlen sich von ihrem Bankberater falsch beraten, vielfach auch „betrogen“, so jedenfalls die aktuelle Stimmungslage, die man allerorten vernehmen kann.
Vielfach dürfte das gesunde Volksempfinden auch mit der Realität übereinstim-men. Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, welcher schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts tätig ist und auch schon mehrere Betroffene der „Lehman-Pleite“ vertritt, kann dies bestätigen: „Nicht selten werden Anlageinteressenten von Anlageberatern oder Banken Kapitalanlagen vermittelt, welche den Interessen des Bankkunden vollkommen widersprechen.“
So wurden in vielen Fällen sicherheitsorientierte Bankkunden Zertifikate unter anderem der Lehman Brothers als sichere, risikolose Geldanlage angeboten. Dabei wurde nicht selten verschwiegen, dass es sich hierbei um sog. Inhaberschuldverschreibungen handelt, welche gerade nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung, der Einlagensicherung der privaten Banken oder der Institutsgarantie der Sparkassen und Genossenschaftsbanken abgesichert sind. Ihnen wurde nicht offenbart, dass sie bei solchen Inhaberschuldverschreibungen das sog. Emittentenrisiko, also das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Herausgebers, zu tragen haben.
Worüber der Bankkunde in den meisten Fällen auch keine Kenntnis hat, ist, dass die beratende Bank und auch der Bankberater selbst Provisionen für die Vermittlung von Anlagen, so auch von Zertifikaten, erhalten und daher ein nicht zu unterschätzendes Eigeninteresse daran haben, möglichst viele dieser Anlagen „an den Mann oder die Frau zu bringen.“ Über solche Provisionen muss jedoch der Bankberater den Anleger im Beratungsgespräch im Einzelfall informieren.
Betroffene der Lehman-Pleite bleibt somit nun die Möglichkeit, ihre Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und hierdurch zu versuchen, das schon verloren geglaubte Geld zurückzuholen.
Ob dies gelingt, hängt maßgeblich von dem jeweiligen Einzelfall ab. Schematische Beurteilungen verbieten sich daher. Betroffene sollten sich in jedem Falle möglichst schnell von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die Erfolgschancen eines Vorgehens gegen die beratende Bank in ihrem konkreten Einzelfall beraten lassen.
Sollten die Zahlen der betroffenen Bankkunden nur annähernd zutreffend sein – von mehreren 10.000 ist die Rede - dann droht den deutschen Bank eine beispiellose Klagewelle. Denn auch Bankkunden, die nicht von der Lehman-Pleite betroffen sind, aber von anderen Gesellschaften Zertifikate in ihrem Wertpapierdepot haben, haben die Chance diese Käufe rückgängig zu machen und ihr Geld zurückzuverlangen.

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