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Neues BGH-Urteil zu Kreditgebühren – Verjährung droht bis 31.12.2014

06.11.201409:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neues BGH-Urteil zu Kreditgebühren – Verjährung droht bis 31.12.2014

(openPR) Betroffen sind Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite ab dem Jahr 2004. Alle Verbraucher, die in den letzten 10 Jahren, also seit 2004 private Kredite aufgenommen und hierfür Bearbeitungsgebühren an die Bank oder Sparkasse bezahlt haben, können diese nun zurückfordern. Von Banken und Sparkassen in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, da die Bearbeitung eines Kredites im eigenen geschäftlichen Interesse der Bank steht. Nach Schätzungen wurde mehrere Milliarden EUR von Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Krediten zu Unrecht von den Verbrauchern kassiert. Sie können Ihr Geld zurückfordern.

Banken und Sparkassen verlangten Gebühren zwischen 1,5 und 3,5 % für die Bearbeitung von Privatkrediten (Immobilien, Möbel, Haushalt, KFZ etc.). Da Banken und Sparkassen Kreditanträge aus eigenen geschäftlichen Interessen bearbeiten, ist nunmehr höchstrichterlich entschieden, dass dem Verbraucher keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt werden dürfen und dies für alle Privatkredite ab 2004 gelte. Banken dürfen für Kredite nur Zinsen berechnen und erheben. Seit 2004 sollen Banken und Sparkassen mehrere Milliarden EUR an Bearbeitungsgebühren kassiert haben. Diese müssen nun an die Privatkunden zurückerstattet werden (vgl. BGH-Urteil, Az. XI ZR 405/12).

Da die Bearbeitungsgebühren prozentual abgerechnet wurden, kommt es bei der Rückzahlung auch auf die Kreditsumme an. Diese ist Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Banken versuchen sich aus der Haftung rauszureden und das sind die möglichen Argumente der Banken:

• Der Kredit des Privatkunden sei nicht von der Entscheidung betroffen

• Das Urteil gelte nur für bestimmte Kredite wie z. B. KFZ-Kredite oder Hausrat-Kredite

• Die Bank sei nicht betroffen, weil die Gebühr offen im Vertrag angegeben und vom Privatkunden unterschrieben worden sei

• Die Bearbeitungsgebühr sei schon verjährt, da die Frist hierfür 3 Jahre betragen würde

Um sein Geld zurückzufordern, sollte man sich unbedingt schriftlich an die Bank wenden. Auch ratsam ist der Weg zum Anwalt, damit die Ansprüche gegen Banken und Sparkassen rechtzeitig geltend gemacht werden können.

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