(openPR) Die ehemaligen Geschäftsführer der VIP Medienfonds Andreas Schmidt und Andreas Grosch wurden durch Urteil des Landgerichts München I wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für Schmid und von zwei Jahren auf Bewährung für Grosch. Gegen eine Kautionszahlung von vier Millionen Euro könnte Andreas Schmid bis zur Rechtskraft des Urteils frei kommen. Die Anleger der VIP Medienfonds haben durch diese Entscheidung zu erwarten, dass die Aussicht für die betroffenen Fonds, ihre Steuervorteile anerkannt zu bekommen, weiter gesunken ist.
Die Finanzbehörden werden aufmerksam verfolgen, welche rechtlichen Wertungen die 4. Strafkammer des LG München I vorgenommen hat. Dagegen spricht für die Anleger, dass die Strafkammer in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich die Fehlerhaftigkeit der betroffenen Emissionsprospekte festgestellt wurde. Nach Ansicht der Richter hätte auf die steuerliche Risikolage hingewiesen werden müssen.
Mit dieser Bewertung würde es für die betroffenen Banken problematisch. Diesen droht eine weitere Klagewelle von Anlegern. Dabei kommen insbesondere Beratungshaftungsansprüche in Betracht, wenn die Banken nicht auf die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen Aberkennung der steuerlichen Vorteile hingewiesen haben.
Gerade bei der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen kann Anlegern nur geraten werden, zeitnah Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung zu ergreifen.









