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Neuerlicher Abgang bei VIP-Medienfonds: BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sehen Schuldeingeständnis

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Logo des BSZ® e.V.
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(openPR) Nach Eduard Wallner verlässt jetzt auch Andreas Grosch die Geschäftsführung der VIP Medienfonds. Jens-Peter Gieschen von KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) sieht darin eine Art Schuldanerkenntnis: „Bildlich gesprochen würde man hier sagen, die Ratten verlassen das sinkende Schiff.“



Nach Angaben der Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH ist nun Dirk Specht alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens, gegen dessen Verantwortliche die Staatsanwaltschaft München umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zum Nachteil der Anleger führt.

Jens-Peter Gieschen: „Offensichtlich wird den Herren der Boden zu heiß.“ Er warnte die Verantwortlichen zu glauben, sie könnten sich mit ihrem „geordneten Rückzug“ aus der Haftung gegenüber den getäuschten Anlegern stehlen. Aus Sicht der Anleger sei der Rückzug von Grosch und den anderen „Gründungsvätern“ sogar zu begrüßen, meint Gieschen: „Damit haben die Beschuldigten keinen direkten Zugriff mehr auf die Anlegergelder, was aus unserer Sicht nur von Vorteil sein kann.“

Erst Ende vergangener Woche war laut Rechtsanwalt Gieschen bekannt geworden, dass in dieser Sache nun auch gegen Dr. Hans Radau ermittelt wird. Radau ist Mitglied einer hochkarätigen Arbeitsgruppe unter Leitung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), die neue Finanzierungsmodelle für die Filmförderung in Deutschland entwerfen soll.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

• eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
• Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
wie die Erfolgsausichten sind,
• mit welchen Kosten zu rechnen ist,
• ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
• ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
• ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

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