openPR Recherche & Suche
Presseinformation

VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München

Bild: VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) Mit seinem Beschluss vom 17.02.2009, Az.: XI ZR 184/08 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt, in dem einem von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des VIP 4 Medienfonds Schadenersatz zugesprochen wurde.



Die Verurteilung der beklagten Commerzbank AG ist damit rechtskräftig. Für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist dies ein weiterer, nunmehr erstmals höchstrichterlicher, Erfolg bei der Vertretung von VIP Medienfonds-Anlegern.

Mit Unterstützung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde - soweit ersichtlich - in Sachen VIP Medienfonds sowohl das erste klagestattgebende Urteil I. Instanz als auch das erste klagestattgebende Urteil in II. Instanz als auch nunmehr die erste für den Anleger positive Entscheidung in III. Instanz gegen die Commerzbank AG herbeigeführt.

Diese Entscheidungen stärken genauso wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009, Az. XI ZR 510/07, die Rechte der Anleger.

Im vorgenannten Beschluss hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Bank auf Rückvergütungen, sogenannte Kick-backs, auch bei Medienfonds hinweisen muss.

Die Frage der Hinweispflicht der Banken auf Kick-Back Zahlungen, also auf Vergütungen die die Bank von Seiten der Fondsgesellschaft erhält, war bei Medienfonds und bei anderen geschlossenen Fonds, die nicht dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallen, lange Zeit höchst umstritten.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte vor der 22. Kammer des Landgerichts München I als erste Kanzlei ein Urteil für einen VIP Medienfondsanleger erstritten, in welchem festgestellt wurde, dass die beklagte Bank, vorliegend die Commerzbank AG, verpflichtet war, auf die Kick-Back Zahlungen hinzuweisen. Da ein Hinweis auf die Kick-Back Zahlungen, die bei den VIP Medienfonds 3 und 4 über 8 % betrugen, unterblieb, hat die 22. Kammer des Landgerichts München I folgerichtig die Commerzbank AG zum Schadenersatz verurteilt. Hinsichtlich eines anderen von der Commerzbank AG vertriebenen Fonds hat ein Kollege einen Beschluss erwirkt, in dem nunmehr auch der Bundesgerichtshof feststellte, dass auf die Kick-Back Zahlungen bei Medienfonds hinzuweisen ist.

Unterbleibt ein derartiger Hinweis, so ist die Bank grundsätzlich schadenersatzpflichtig und die Beteiligung rückabzuwickeln. Voraussetzung für eine Hinweispflicht ist das Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages, der allerdings beim Erwerb eines Fonds über eine Bank regelmäßig anzunehmen ist.

Selbst für jene Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4, die bis dato von der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen beispielsweise gegen die Commerzbank AG abgesehen haben, eröffnen sich somit neue Chancen, um sich bei der beratenden Bank schadlos zu halten.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte nämlich auch auf die Frage der Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung Einfluss haben. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis der schadensbegründenden Umstände und der Person des Schädigers bzw. deren grob fahrlässiger Unkenntnis.

Eine Kenntnis über die Kick-Back Zahlungen, die die Commerzbank AG oder andere Berater erhalten haben, dürfte in den wenigsten Fällen im Jahre 2005 anzunehmen sein. Soweit eine Kenntnis erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte, bestehen daher begründete Ansatzpunkte dafür, nicht von einer Verjährung der Schadenersatzansprüche auszugehen.

Anlegern des VIP Medienfonds ist nunmehr dringend anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da sich die Rechtsposition der Commerzbank AG nunmehr deutlich verschlechtert hat, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der in den oben angesprochenen Rechtsstreitigkeiten die VIP-Anleger erfolgreich gegen die Commerzbank AG vertrat.

Unter diesen Voraussetzungen stehen die Zeichen nunmehr deutlich besser, außergerichtlich mit der Commerzbank AG zu einer Einigung zu gelangen, so Rechtsanwalt Kainz weiter. Selbst wenn dies nicht gelingt, so bietet in den VIP Medienfondsfällen die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer, der sich - gegen Erfolgsbeteiligung - grundsätzlich zur Finanzierung von Klagen der VIP Medienfondsanleger gegen die Commerzbank AG bereit erklärt hat, sofern der Anleger das Kostenrisiko nicht selbst auf sich nehmen will bzw. keine Rechtsschutzversicherung eintritt.

Darüber hinaus kann die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte auf Grund der Tatsache, dass sie bereits zahlreiche VIP-Medienfondsanleger vertritt, allen Interessenten im außergerichtlichen Verfahren gegen die Commerzbank AG oder andere Berater spezielle Honorarangebote unterbreiten, die auf den individuellen Anleger zugeschnitten sind und deren Belangen auch Rechnung tragen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 285346
 121

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

NOMINANDUM-Mitgliedskanzlei KWAG gewinnt gegen HypoVereinsbank und Commerzbank
NOMINANDUM-Mitgliedskanzlei KWAG gewinnt gegen HypoVereinsbank und Commerzbank
Sensationeller Prozesserfolg Bremen/Hamburg, 30. Januar 2008 - Im Zusammenhang mit dem VIP-Skandal, in dem Anleger den Kreditinstituten bezüglich VIP-Medienfonds fehlerhafte Beratung vorgeworfen haben, ist es der Kanzlei KWAG - Partner des Experten-Netzwerkes NOMINANDUM - gelungen, die Bayerische HypoVereinsbank zur Rechenschaft zu ziehen. In sechs von …
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Der VIP 2 Medienfonds (VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG) wurde zum 31.12.2009 aufgelöst. Das Gesetz sieht vor, dass dann eine sogenannte Liquidation der Gesellschaft zu erfolgen hat. Die Folge ist, dass die Schulden des VIP 2 Medienfonds zu bezahlen sind und erst dann das restliche Vermögen des VIP 2 Medienfonds unter den Anlegern als Gesellschafter …
Commerzbank wegen Falschberatung vor dem OLG Karlsruhe verurteilt
Commerzbank wegen Falschberatung vor dem OLG Karlsruhe verurteilt
… Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Commerzbank zum Schadenersatz aufgrund von Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG zu einer Zahlung in Höhe von 52.500,00 € gegen Übertragung der Medienfondbeteiligung von nominal 50.000,00 € verurteilt. In …
Bild: Neue Hoffnung für Medienfonds-AnlegerBild: Neue Hoffnung für Medienfonds-Anleger
Neue Hoffnung für Medienfonds-Anleger
… März 2010 hat der 19. Senat des Oberlandesgerichts München in einem Verfahren gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit dem Vertrieb der VIP-Medienfonds einen Hinweisbeschluss erlassen. In dem Beschluss wirft das OLG München der Commerzbank erstmals einen klaren Beratungsfehler aufgrund nicht ausreichender Auswertung der aktuellen Wirtschaftspresse …
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Prospekthaftungsurteil zum VIP Medienfonds 4
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Prospekthaftungsurteil zum VIP Medienfonds 4
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Neues Prospekthaftungsurteil des Oberlandesgerichts München zum VIP Medienfonds 4 - Entscheidung hat Signalwirkung für alle steuerlich gefloppten Medienfonds, die mit einer Schuldübernahme ausgestattet sind Stuttgart, 03.03.2010 - Nach zahlreichen Haftungsurteilen, die auf verschwiegene Kick-Backs gestützt wurden, …
VIP 4 Medienfonds – Anleger dürfen nach neuem Urteil hoffen und sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen
VIP 4 Medienfonds – Anleger dürfen nach neuem Urteil hoffen und sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen
Das Oberlandesgericht München verurteilte die UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu Schadensersatz zugunsten eines VIP 4 Medienfonds Anlegers. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Urteil eine kleine Sensation. Für die Anleger …
Commerzbank muss Kunden wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zahlen
Commerzbank muss Kunden wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zahlen
Die Commerzbank zieht vor Gericht bei Schadensersatzklagen von Anleger mit VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Der Grund: "Die Commerzbank hat viele Anleger bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds falsch beraten", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin. Die Kanzlei Kälberer & Tittel verweist auf ihre jüngste Serie von Urteilen, die sie …
Bild: Kapitalanlegermusterverfahren für den VIP 4-Medienfonds startet durchBild: Kapitalanlegermusterverfahren für den VIP 4-Medienfonds startet durch
Kapitalanlegermusterverfahren für den VIP 4-Medienfonds startet durch
München/Berlin, 29.04.2010. Am Freitag, den 30.04.2010, findet ab 10.00 Uhr der erste Verhandlungstag im Kapitalanlegermusterverfahren des VIP 4-Medienfonds gegen die UniCredit Bank AG (frühere HypoVereinsbank AG) und den Initiator Andreas Schmid statt. Das OLG München hat einen straffen Terminplan vorgesehen. Die weiteren Verhandlungen finden am 07.05., …
Bild: Initiator der VIP-Medienfonds weiter in U.-HaftBild: Initiator der VIP-Medienfonds weiter in U.-Haft
Initiator der VIP-Medienfonds weiter in U.-Haft
… der Anleger. Ausdrücklich nicht gefolgt ist das OLG den Anträgen der Verteidigung von Herrn Schmid, die vorgetragen hatte, dass die Zahlungsflüsse bei den VIP-Medienfonds 3 und 4 ordnungsgemäß seien. Auch die Anlegerkanzlei KTAG sieht dies nach erneuter Akteneinsicht in die Ermittlungsakten allerdings anders. RA Gieschen dazu: „Die Tatsache, dass das …
Bild: Bilanz 2008 - 7 : 0 gegen Commerzbank wegen Medienfonds VIP 3 und 4Bild: Bilanz 2008 - 7 : 0 gegen Commerzbank wegen Medienfonds VIP 3 und 4
Bilanz 2008 - 7 : 0 gegen Commerzbank wegen Medienfonds VIP 3 und 4
Weitere Erfolge wegen VIP Medienfonds: Das Jahr 2008 endet in den Auseinandersetzungen mit der Commerzbank mit einer weißen Weste: Es steht 7:0 in den Rechtsstreiten, die wir erstmals 2007 aufgenommen haben. Diese sehr erfreuliche Bilanz verdanken die Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, der Konzentration …
Sie lesen gerade: VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München