(openPR) Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt Ja zur vollständigen Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention
Endlich ist es so weit! Die politische Vertretung der Bundesländer hat am vergangenen Freitag das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition in Berlin begrüßt, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde von der Mehrheit des Bundesrates angenommen.
Bislang galt das am 20. November 1989 von der UN-Vollversammlung verabschiedete Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Deutschland nur mit einer Vorbehaltsklausel etwa das Ausländerrecht betreffend. In der Praxis führte dies oft zu der Frage, ob das Kindeswohl oder das Ausländerrecht als vorrangiges Recht zu betrachten seien. So stellte sich in der Vergangenheit oftmals die Frage der Vorrangigkeit von Ausländerrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht bei der Inobhutnahme von alleinreisenden minderjährigen Flüchtlingen. Auch bei der Frage der Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stand bislang häufig das Ausländerrecht im Vordergrund. Zuletzt wurde die Öffentlichkeit durch den tragischen Suizid des minderjährigen alleinreisenden Georgiers David M. in der Hamburger Abschiebehaft auf die unerträgliche Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufmerksam.
Der Beschluss des Bundesrates zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention kommt jetzt unmittelbar nach diesem tragischen Ereignis rechtzeitig vor dem 5. April, an dem das Übereinkommen 1992 in Deutschland in Kraft getreten ist. Nachdem bereits viele andere Gremien die Rücknahme des Vorbehalts gefordert hatten, darf die Initiative des Bundesrates hoffentlich nicht als ein weiteres Lippenbekenntnis betrachtet werden. Zügig muss nun die Bundesregierung handeln und rasch die Rücknahme der Klausel in die Wege leiten.
Danach sind die Behörden gefragt. Sie müssen in der Praxis jede Entscheidung im Geiste dieser Konvention prüfen und treffen. Erst dann können wir hoffen, dass auch in Deutschland die Kinderrechte für alle vorbehaltlos anerkannt werden, ohne Rücksicht auf die Herkunft.
gez. Angelika von Loeper
1. Vorsitzende
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
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Angelika von Loeper
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