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Keine Angst vor Hartz IV

26.03.201017:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Keine Angst vor Hartz IV
Jeden kann heute Hartz IV treffen - deshalb rechtzeitig informieren.
Jeden kann heute Hartz IV treffen - deshalb rechtzeitig informieren.

(openPR) München, 26. März 2010 - Etwa sieben Millionen Menschen hierzulande leben von "Hartz IV". Was bedeutet eigentlich "Hartz IV"? "Mit dem ,Hartz IV-Gesetz" wurde vor fünf Jahren die bis heute umstrittene Existenzsicherung für Arbeitssuchende geregelt", erklärt Rechtsanwalt Claus Murken, Autor des Beck kompakt-Ratgebers "Hartz IV & ALG II" (Verlag C.H.Beck). Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Lage ist die Angst in der Bevölkerung groß, Hartz IV-Emfpänger zu werden. Lesen Sie, was im Fall des Falles zu beachten ist.

Vom einfachen Arbeiter bis zum hochqualifizierten Akademiker - jeden trifft heute das Risiko der Arbeitslosigkeit. "Wer seinen Job verliert, erhält in der Regel zunächst ein Jahr lang Arbeitslosengeld. Erst danach kommt Hartz IV ins Spiel", erläutert der Kieler Jurist. Doch nicht jeder hat Anspruch auf die Leistungen. "Wer Sparguthaben, wertvollen Schmuck oder anderes Vermögen besitzt, muss dieses zuerst aufbrauchen." Ausgenommen sind aber Gegenstände wie wichtiger Hausrat, ein Fahrzeug bis 7.500 Euro und ein selbst genutztes, nicht zu großes Eigenheim.

Auch hat der Gesetzgeber Freibeträge festgelegt, die nicht angetastet werden dürfen. Geschützt ist ein Grundfreibetrag, der sich nach dem Lebensalter richtet: 150 Euro pro Lebensjahr. Die Mindestgrenze liegt bei 3.100 Euro, die Höchstgrenze bei 10.050 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für die Altersvorsorge und notwendige Anschaffungen wie Kühlschrank oder Waschmaschine.

Den Hartz IV-Antrag in den Griff zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Autor Claus Murken rät: "Reichen Sie alle Unterlagen möglichst frühzeitig ein, um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen. Lassen Sie sich die Unterlagen unbedingt abstempeln, um nachweisen zu können, dass diese vorgelegen haben." Denn erst ab dem Tag der Antragstellung können Leistungen bezogen werden. Bei Bedarf sollten sich Betroffene von einer Beratungsstelle oder einem spezialisierten Anwalt unterstützen lassen. Autor Claus Murken: "Das kostet in aller Regel höchstens 10 Euro."

Claus Murken, Hartz IV & ALG II, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck, 2010, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,80, ISBN: 978-3-406-60260-3, www.beck-shop.de/30799

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