(openPR) Hilden, 22.02.2010: Mit markigen Worten fordert der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel, Steuerhinterziehung ab Beträgen von 500.000 Euro als Verbrechen zu bestrafen. Damit wären Haftstrafen von mindestens einem Jahr fällig. Auch sollte nach Ansicht des SPD-Politikers die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft werden. „Ob solche Worte lediglich Beiwerk des NRW-Wahlkampfes sind oder ernstgemeinter Denkansatz für einen stärkeren Kampf gegen Betrug an Staat und Bürgern ist, bleibt abzuwarten“, äußert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Skepsis an Gabriels Plänen. „Bestrafen kann nur, wer Tataufklärung und Ermittlungsdruck ermöglicht. Das setzt die Einsicht voraus, dass die Arbeit von Steuer- und Zollfahndung nicht bloßer Annex der Steuererhebung ist, wie es die früheren SPD-Finanzminister Eichel und Steinbrück gesehen haben“, so Buckenhofer.
Auch heute noch folgt die Bürokratie im Bundesministerium der Finanzen dieser sachfremden Logik aus SPD Zeiten und organisiert die polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungseinheiten des Zolls nach Maßstäben für Steuerverwaltungsbehörden. „Verbrechern“, wie Gabriel Steuerbetrüger nennt, ist aber nicht mit den Mitteln einer wirtschaftsfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung das Handwerk zu legen. Dazu Bedarf es moderner finanzpolizeilicher Mittel und effiziente Strukturen mit enger Verzahnung zu den übrigen Polizeibehörden des Bundes und der Länder.
Verfolgung und Unterbindung des Steuerbetruges muss dem Staat etwas wert sein.
Auch müssten die Arbeitsbedingungen und das Dienstrecht der Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsbeamten endlich an jene im übrigen Polizeivollzugsdienst angepasst werden. „Solange aber dem Staat die Verfolgung von Eigentumsdelikten mehr wert ist als die Unterbindung des Betruges an der Gesellschaft, ist wohl nicht viel dran an der SPD-Forderung nach höheren Strafen für Steuerbetrüger“, weist Buckenhofer auf die Situation der Kolleginnen und Kollegen hin. Ein niedrigeres Eingangsamt im mittleren Dienst, schlechtere Beförderungsmöglichkeiten durch niedrigere Stellenobergrenzen, Benachteiligungen bei der Gewährung der Polizeizulage und eine längere Lebensarbeitszeit bei gleichen körperlichen und psychischen Belastungen unterscheiden Zöllner von Polizisten in Bund und Ländern.








