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Abitur trotz Legasthenie – in Bayern kein Fragezeichen

26.11.200916:58 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Abitur trotz Legasthenie – in Bayern kein Fragezeichen

(openPR) Viel Anerkennung für die positiven Erfahrungen gab es auf der Fachtagung „10 Jahre Legasthenie-Erlass in Bayern“. Der BVL fordert, dass weitere Bundesländer dem Beispiel folgen, um Chancengleichheit für Schüler mit einer Legasthenie herzustellen.



Auf der Fachtagung „10 Jahre Legasthenie-Erlass in Bayern“, zu welcher der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Bayern Wissenschaftler, Vertreter des Ministeriums, Fachpublikum und Eltern geladen hatte, gab es viele positive Stimmen, die deutlich machten, welche Werte mit dem Erlass für die von Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) betroffenen SchülerInnen geschaffen wurden. Dass es notwendig ist, die Beeinträchtigungen durch eine Legasthenie schulisch aufzufangen, wurde in dem Vortrag von Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne, Universität München, deutlich. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass die schulrechtlichen Regelungen, die in Bayern geschaffen wurden, vorbildlich und beispielhaft auf das Störungsbild von legasthenen SchülerInnen eingehen.

Prof. Dr. Günther Thomé von der Universität Frankfurt regte in seinem Vortrag an, die Grundschuldidaktik zu überdenken, da hier der Grundstein für den Schriftspracherwerb gelegt wird. Frau Dr. Küspert referierte über die fachkompetente Förderung, die in vielen Fällen schulisch nicht geleistet werden kann. Durch den Vortrag von Herrn Röthlein, Vorsitzender der bayrischen Schulpsychologen, wurden die schulischen Fortschritte durch die Schaffung des Erlasses im Jahr 1999 nachvollziehbar gemacht. „Bayern ist auf dem richtigen Weg, denn nur über konkret formulierte Regelungen, die bis zum Schulabschluss gehen, wissen Schulen, was zu tun ist“, so Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL und Landesvorsitzende in Bayern. „Es geht nicht darum, legasthenen Schülern den Weg durch die Schule einfacher zu machen oder sie zu bevorzugen, denn trotz Nachteilsausgleich und Notenschutz haben es die betroffenen Kinder schwerer. Nur wenn auf ihr Handicap bis zum Schulabschluss Rücksicht genommen wird, können legasthene Schüler einen begabungsgerechten Schulabschluss erreichen. Gerade bei den Abschlussprüfungen ist das entscheidend, denn so ist in Bayern das Abitur auch für legasthene Schüler möglich“, lobt Sczygiel.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sieht eine bundesweite Anpassung der schulrechtlichen Regelungen als unabdingbar, um eine Chancengleichheit für Schüler herzustellen. „Die Prüfungsinhalte bleiben für alle Schüler gleich, es geht bei der Forderung um die Anpassung der Rahmenbedingungen, die das Handicap der Schüler ausgleichen soll, wie dieses z.B. bei Sehstörungen durch eine Brille erfolgt“, erklärt die Bundesvorsitzende.

Von Legasthenie sind ca. 5% aller Menschen betroffen. Es handelt sich bei der Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) um eine neurobiologische Störung, die zu über 50% der Fälle vererbt wird. Trotz einer guten allgemeinen Begabung kommt es zu starken Beeinträchtigungen beim Schriftspracherwerb, die oftmals bis ins Erwachsenenalter andauern.

Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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