(openPR) Muss man in Deutschland die Rechte für Schüler gerichtlich einklagen?
Hannover, 30. November 2006. Die aktuelle Situation für über 470.000 Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) sowie über 470.000 Kindern mit einer Dyskalkulie (Rechenstörung) ist in unserem Bildungssystem sehr kritisch, weil ihr Störungsbild zu wenig Beachtung findet. Die betroffenen Kinder erhalten kaum eine Chance, einen Schulabschluss zu erreichen, der ihrer allgemeinen Begabung entspricht.
Wenn sich Eltern nicht aktiv für die Rechte ihrer betroffenen Kinder einsetzen und diese notfalls auch noch gerichtlich einklagen, dann haben eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern kaum eine Chance auf eine Ausbildung, die ihrem Potenzial entspricht. Aus der inzwischen ergangenen Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Legasthenie in Prüfungen und einem Gutachten von Frau Prof. Langenfeld, Universität Göttingen, wird ersichtlich, dass die von der KMK verabschiedeten „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ vom 4.12.2003 sowie die Erlasse, Verwaltungsrichtlinien und Verordnungen der Länder zur Berücksichtigung der Legasthenie verfassungswidrig sind. Die betroffenen Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern werden eindeutig in ihren Grundrechten verletzt. Ihnen wird durch die fehlende Berücksichtigung der Legasthenie der Zugang zu einer höheren Schulbildung und damit bestimmten Ausbildungsgängen, explizit verwehrt. Kultusministerien, Schulverwaltungen, Schulen und Lehrkräfte sind jedoch an die Grundrechte gebunden und haben die Grundrechte der Schüler und Schülerinnen sowie der Eltern zu wahren. Dieses Spannungsfeld zwischen den Rechten und der gelebten Praxis muss thematisiert und aufgearbeitet werden – im Sinne der betroffenen Kinder.
Deshalb lädt der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., am 9. März 2007 in Würzburg, zu einer Fachtagung zu dem Thema: „Chancengleichheit herstellen, Diskriminierung vermeiden“, ein. Ziel der Fachtagung ist, grundlegend über die Rechte von Schülerinnen und Schülern mit einer Legasthenie zu informieren, die aktuelle Situation zu reflektieren und neue Ansätze zu diskutieren. Der BVL möchte mit dieser Fachtagung einen konstruktiven Beitrag leisten, die verantwortlichen Personen zusammen zu bringen und somit die Chance ergreifen, gemeinsam etwas anzustoßen und umzusetzen. Diese Fachtagung soll keine theoretische Diskussion bleiben, sondern es soll anhand positiver Beispiele, wie aus Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern aufgezeigt werden, dass dort bereits Wege beschritten werden, die auf die besondere Situation der Kinder eingehen. Nähere Informationen zu der Fachtung sind abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zu dieser Pressemeldung ist:
Annette Höinghaus
c/o Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
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