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Ortswechsel entscheidet über die Anerkennung von Legasthenie

15.03.200713:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ortswechsel entscheidet über die Anerkennung von Legasthenie
Die Experten der Podiumsdiskussion
Die Experten der Podiumsdiskussion

(openPR) Fachtagung zeigt erneut die Willkür in unserem Bildungssystem auf

Hannover, 15. März 2007 - Die Fachtagung „Chancengleichheit herstellen, Diskriminierung vermeiden“ am 9. März 2007 zeigte erneut auf, dass es keine Chancengleichheit für Legastheniker in unserem Bildungssystem gibt. Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., hatte Experten nach Würzburg geladen, um die aktuelle Situation zu reflektieren und neue Ansätze zu diskutieren.



Die Bundesvorsitzende, Frau Christine Sczygiel, forderte in Anlehnung an die Rede zur Eröffnung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit von Herrn Spidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, dass es um die Schaffung einer echten Gleichbehandlung im täglichen Leben gehe.

Prof. Andreas Warnke, Kinder- und Jugendpsychiatrie Universität Würzburg, machte anhand von Beispielen der bildgebenden Verfahren bei Aufnahmen des Gehirns deutlich, dass die Legasthenie auf hirnfunktionale Störungen zurückzuführen ist. Aufgrund dieser spezifischen Ursache der Legasthenie müsse es eine Abgrenzung zu vorübergehenden Problemen beim Lesen und Rechtschreiben geben. Er betonte in seinem Vortrag, dass diese Beeinträchtigungen, die zu einer mangelhaften Lese- und Rechtschreibkompetenz führen, keinerlei Einfluss auf die fachliche Kompetenz der betroffenen Kinder haben. Daher müssen Legastheniker auch die Chance erhalten, eine Schule zu besuchen, die ihrer allgemeinen Begabung entspricht. Er verwies auf Studien, die belegen, dass es sich um keine vorübergehende Störung handelt, sondern die betroffenen Menschen bis ins Erwachsenenalter beeinträchtigt sind.

Frau Prof. Christine Langenfeld, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Universität Göttingen, stellte dem Plenum ihr Gutachten zur rechtlichen Situation von Legasthenikern vor und zeigte auf, dass betroffene Schüler das Recht auf Nachteilsausgleich und Notenschutz, abgeleitet aus dem Grundgesetz, haben. Die Diagnostik der Legasthenie müsse Fachkräften übertragen werden und könne nicht im Ermessen der Lehrer oder Schulen stehen. Frau Prof. Langenfeld forderte die Aufnahme von Regelungen für Legastheniker ins Schulgesetz.

Herr Dr. Johannes Mierau, Rechtsanwalt aus Würzburg, stellte aktuelle Urteile vor, die aufzeigten, dass auch die Gerichte Legasthenikern Nachteilsausgleiche zugestehen. Sie begründen ihr Urteil damit, dass die betroffenen Menschen nur in ihren technischen Fertigkeiten eingeschränkt sind, nicht aber ihrer fachlichen Kompetenz. Insofern haben Legastheniker ein Recht auf die Herstellung einer Chancengleichheit in Form von Nachteilsausgleichen.

Ein Einblick in die schulischen Regelungen für Legastheniker von Mecklenburg-Vorpommern, vorgetragen von Steffen Petzak, KM Meckl.-Vorpommern, zeigt, dass hier auf das Störungsbild eingegangen wird und auch Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die für die Betroffenen sehr hilfreich sind. Auch Bayern differenziert in seiner schulischen Regelung zwischen vorübergehender Schwäche und anhaltenden Störungen (Legasthenie) und gewährt den betroffenen Schülern einen Nachteilsausgleich und Notenschutz über die gesamte Ausbildungszeit.

Prof. Friedrich Schönweiss, Fachbereich Erziehungswissenschaften, Universität Münster, kritisierte die unzureichende Lehrerausbildung. Per Schulgesetz sollen Lehrer individuell fördern und werden in keiner Weise darauf vorbereitet. Er forderte, dass individuelle Förderung an Schulen zum Standard werden muss, denn sonst verlieren Schüler mit Lernproblemen gänzlich den Anschluss.

Das BVL-Modellprojekt LISA, aufbauend auf dem Lernserver der Universität Münster, soll helfen, neue Wege der schulischen Förderung aufzuzeigen. Im überfüllten Hörsaal gab es am Nachmittag eine spannende Podiumsdiskussion, die deutlich machte, dass auf der einen Seite eindeutige Rechte für Legastheniker bestehen, die Umsetzung aber ein Sorgenkind ist.

Die Vielzahl der Beiträge aus dem Plenum zeigte, dass es bundesweit keine eindeutigen Regelungen für die betroffenen Kinder gibt und ein Umzug in einen benachbarten Ort für ein Kind bedeuten kann, dass sich Eltern erneut für die schulische Anerkennung der Legasthenie einsetzen müssen. Der Tenor der Eltern war eindeutig. Sie werden die Diskriminierung ihrer betroffenen Kinder nicht weiter hinnehmen und sind auch bereit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de.

Ansprechpartner für Rückfragen zu dieser Pressemeldung:

Annette Höinghaus
c/o Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
30011 Hannover

E-Mail: E-Mail
Telefon: +49 4193 96 56 02

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.

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