(openPR) Brauner: Senat muss Forderung nach Rundem Tisch in Sachen Schulhelfer nachkommen und Finanzielle Mittel aufstocken - erste erfolgreiche Klagen untermauern das
Der Haushaltsexperte der CDU-Fraktion, Matthias BRAUNER, erklärt anlässlich des gestrigen Expertengesprächs zum Thema Schulhelfer - an dem der Landesbeirat für Behinderte, der Landeselternausschuss, der Verband Sonderpädagogik e.V. und Tandem BQG, zahlreiche Betroffene teilgenommen haben:
„Auch in der neuen Verwaltungsvorschrift ist verankert, dass die Schulhelfermaßnahmen innerhalb der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt werden sollen - ein klarer Widerspruch zum SGB. Der aktuell geplante Ansatz liegt nach wie vor deutlich unter dem Bedarf. Nachdem nun die ersten Klagen erfolgreich durchgeführt wurden, ist klar, die jetzige Vorschrift wird kippen - es ist nur eine Frage der Zeit.
Angesichts dieser Umstände ist es nicht hinnehmbar, dass es für die „nichtklagenden Eltern“ beim alljährlichen Kampf für eine bedarfs- und kindgerechte Förderung bleibt. Es bestand Konsens bei allen Teilnehmern, dass die Forderung der CDU nach einem bedarfsgerechten Budget kurzfristig umzusetzen ist.
Dass es auch anders geht, wurde durch den Experten aus Bremen anschaulich demonstriert. Bremen ist bei der Integration von Kindern mit Behinderung mit gut 60 Prozent aber nur deshalb so erfolgreich, weil ein parteienübergreifender Finanzierungskonsens mit einer qualitativ guten Ausstattung sichergestellt und Wege für eine unbürokratische Fördermittelzuweisung gefunden wurden.
Berlin ist mit seinem schwerfälligen, intransparenten und unwürdigem Antragsverfahren, mit seinem viel zu kurzen Bewilligungszeiträumen und viel zu wenigen Unterstützungsstunden weiterhin ein Negativbeispiel. Es würde dem rot-roten Senat gut anstehen, sich endlich den Forderungen nach einem Runden Tisch zu öffnen und umgehend dazu einzuladen.“










