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Bündnis bekräftigt Forderung nach Kindergrundsicherung

16.11.200908:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bündnis bekräftigt Forderung nach Kindergrundsicherung

(openPR) Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) steht zur Kindergrund­sicherung: Das Bündnis Kindergrundsicherung, dem der VBM angehört, bekräftigte in einer neuen Presse-Mitteilung seine Forderung, Kindern ein eigenständiges Recht auf Grundsicherung zuzugestehen. Dem VBM ist dabei besonders wichtig, dass eine eigenständige Berücksichtigung jeder Person im Steuer- und Sozialrecht die egalitäre Rollenverteilung stärkt und erläutert diese Position.



Der VBM engagiert sich als Mitbegründer seit April 2009 im Bündnis Kindergrundsicherung Dieses Engagement hat mehrere Gründe. Einerseits stehen wir als Verband berufstätiger Mütter auch für das Wohl von Kindern ein und können der wachsenden Kinderarmut in der Gesellschaft nicht tatenlos zusehen. Andererseits fügt sich das Konzept einer durch den Abbau des Ehegattensplittings finanzierten Kindergrundsicherung passgenau in das Szenario eines stärker individualisierten Sozial- und Steuerrechts ein, wie es der VBM im Interesse einer egalitären Rollenverteilung von Mann und Frau in Beruf und Familie fordert.

Sozial- und Steuerrecht

Unter Gender-Aspekten befürwortet der VBM, im Steuer- und Sozialrecht jede Person einzeln zu berücksichtigen. Durch eine Kindergrundsicherung würden Kinder, die bei einem egalitär orientierten Elternpaar oder in einer Alleinerzieherfamilie aufwachsen, genauso unterstützt wie Kinder, die in einer klassischen "Hausfrauenehe" aufwachsen. Dies wäre für berufstätige Mütter ein Fortschritt, denn heute profitieren durch das Ehegattensplitting vor allem Ehepaare mit einem Alleinverdiener, ganz gleich ob mit oder ohne Kinder. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sollte bei dem Abbau des Splittingsystems erwogen werden, immer ein Realsplitting oder einen übertragbaren Grundfreibetrag vorzusehen.

Angestrebte Ausgestaltung des Anspruchs der Kinder

Die Kindergrundsicherung muss nach Auffassung des VBM zugleich mit ausreichenden Angeboten für eine kostenfreie ganztätige Betreuung und Bildung von hoher Qualität eingeführt werden. In dieser Ausprägung könnte so der Förderbetrag deutlich niedriger sein: gemäß der Forderung der Bündnispartner wäre in diesem Fall eine Förderung im Wert von 322 Euro monatlich angebracht, somit deutlich niedriger als die andernfalls geforderten 502 Euro monatlich. Die Bildungsinfrastukturangebote würden die Voraussetzungen für eine Berufstätigkeit von Eltern und eine gute Bildung der Kinder gewährleisten und somit nachhaltig der Familienarmut vorbeugen. Anzumerken ist, dass schon aus verfassungsrechtlichen Gründen auch eine Steuerabzugsfähigkeit darüber hinaus notwendiger erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten von der Kindergrundsicherung gewährleistet sein sollte.

Konkrete Wirkung auf erwerbstätige Eltern im Vergleich zum Kinderzuschlag

Im Vergleich zum jetzigen System mit Kindergeld und Kinderzuschlag würde sich die Lage für Kinder gering verdienender Eltern durch eine Kindergrundsicherung voraussichtlich verbessern. Denn die Kindergrund­sicherung würde diesen Familien eine wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglichen, ohne dass sie hierfür einen Kinderzuschlag beantragen müssten und ohne dass wie heute beim Kinderzuschlag jeder Euro, der über die Bemessungsgrenze hinaus hinzuverdient wird, entweder ganz (z.B. beim Einkommen des Kindes) oder zur Hälfte (bei elterlichem Erwerbs­einkommen) angerechnet werden müsste. Nicht zuletzt wäre eine Kindergrundsicherung für Eltern leichter zu handhaben und in seiner Wirkung wesentlich überschaubarer als der Kinderzuschlag.

Vergleich zu anderen Formen der Förderung von Ehe und/oder Familie: Familiensplitting

Ein auf die Ehe bezogenes Familiensplitting würde - wie das Ehegatten­splitting auch - zuvörderst das Heiraten lohnenswert machen. Insbesondere Alleinerziehende würden vergleichsweise weniger davon profitieren. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde hingegen jedes einzelne Kind gleichermaßen fördern, und zwar unabhängig vom Ausmaß der elterlichen Erwerbstätigkeit und von der Familienform, in der das Kind lebt.


Links:
Bündnis Kindergrundsicherung: Pressemitteilung (http://www.zukunftsforum-familie.de/_data/20091109_Pressemitteilung_Neues_Konzeptpapier_endg.pdf)

Zu finanziellen Auswirkungen des Kinderzuschlags:
Katharina Wrohlich: "Familie und Bildung in der Agenda 2010: Ziele, Maßnahmen und Wirkungen", Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 77, 2008, DIW Berlin, 1, S. 90-97 (http://www.diw.de/documents/publikationen/73/82408/diw_vjh_08-1-7.pdf).

Zu Einzelheiten beim Kinderzuschlag:
Informationsbroschüre des BMFSFJ zum Kinderzuschlag (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf).

Zur Kritik an Splittingsystemen:
Christine Färber, Ulrike Spangenberg, Barbara Stiegler: "Umsteuern: Gute Gründe für ein Ende des Ehegattensplittings", WISO Direkt, Friedrich Ebert Stiftung, August 2008 (http://library.fes.de/pdf-files/wiso/05586.pdf)

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