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Sebstgeschaffene Überlastung des Gerichts und Kostenverschwendung

10.11.200916:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Immer wieder liest und hört man, daß unsere Gerichte derart überlastet seien, daß teils überlange Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden seinen. Daß die Gericht allerdings einen Teil ihrer Überlastung sich selbst schaffen, zeigt der folgende Fall.



Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten angeklagt ist ein junger Mann wegen Beleidigung. Die Abteilung 3021 der Berliner Amtsanwaltschaft wirft in ihrer Anklageschrift dem Angeklagten vor, er habe aus dem Beifahrerfenster eines Pkw den sogenannten „Stinkefinger“ (ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Zufällig fuhr hinter dem Fahrzeug, in dem der Angeklagte saß, ein Streifenwagend er Berliner Polizei.

Die Anklage wurde von der Abteilung 305 des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten zugelassen und zum Verhandlungstermin 21. Oktober 2009 waren neben dem Angeklagten, seinem Verteidigung 3 Zeugen geladen. Nach ca. 1 ½ Stunden endete der Verhandlungstag mit dem Beschluß, eine weitere mündliche Verhandlung am 4. Dezember 2009 durchzuführen, in der die 3 Zeugen nochmals gehört werden sollen. Wenn es der Wahrheitsfindung dient – nun gut. Aber was, wenn sich heraus stellt, daß noch ein Sachverständigengutachten gebraucht wird? Dann würde ein weitere Verhandlungstag und viel weitere Arbeit erforderlich werden.

Welch ein Aufwand für einen nicht einmal sicher bewiesenen „Stinkefinger“? Wäre der Stinkefinger von Hausmeister Kowalski gesehen worden, der sich in seiner Ehre verletzt gefühlt hätte, wäre die Sache höchstwahrscheinlich wegen Geringfügigkeit oder mangelnden öffentlichen Interesses gar nicht erst auf den Richtertisch gekommen.

Abgesehen davon, daß der „Stinkefinger“, sodann er wirklich gezeigt worden ist, allenfalls der Polizei als Organ gegolten haben könnte, denn der Angeklagte und die Beamten des Streifenwagens sind sich zuvor nie begegnet, wird hier aus einer Mücke ein Elefant aufgebläht. Da niemand den wirklichen Aufwand dieses Verfahrens errechnen wird, kann er nicht in EURO angegeben werden. Aber ein paar Tausend EURO Steuermittel werden es am Ende doch sein, die notwendig waren, eine, wenn überhaupt, geringfügige Verfehlung mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen.

Die vorsitzende Richterin wird sich mit der Sache mehrere Stunden beschäftigen müssen. Zeit, die in schweren Gesetzesverletzungen dringend benötigt wird. Aber diese bleiben dann eben liegen, weil man ja nicht alles mit einem Mal machen kann. Sollte die Abteilung 305 des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in ähnlich gelagerten Fällen auch so konsequent vorgehen, dann ist die Überlastung der Gerichte durchaus nachvollziehbar.

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