(openPR) Am 29. September 2004 wurde das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 424 veröffentlicht. Zuletzt geändert wurde es am 23. Juni 2005.
Nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes ist für in Berlin lebende Hunde eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 € je Versicherungsfall abzuschließen. Sie soll der Deckung von Schäden an Personen und Sachen dienen, die durch den Hund verursacht worden sind. Bisher galt dies aufgrund einer Übergangsregelung in § 14 Abs. 2 des Gesetzes nur für nach dem 1. Januar 2005 angeschaffte Hunde. Dabei war der Fall nicht geregelt, wie bei einem bereits in Berlin vor dem 1. Januar 2005 lebenden Hund verfahren werden soll, der nach dem Stichtag einen neuen Eigentümer in Berlin gefunden hat. Diese Frage stellt sich aber in wenigen Tagen nicht mehr, weil ab dem 1. Januar 2010 für alle in Berlin lebenden Hunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muß. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Rasse, des Alters, der Größe oder der potentiellen Gefährlichkeit für jeden Hund in Berlin. Den Hundehaltern ist daher dringend zu empfehlen, sich bereits jetzt nach einer ihren Vorstellungen entsprechenden Versicherung umzusehen. Die von den Versicherern angebotenen Leistungen und auch die Jahresprämien sind sehr unterschiedlich. Die preiswertesten Versicherungen sind schon ab ca. 55,00 €/Jahr erhältlich. Immerhin deckt auch die preisgünstigste Versicherung Schadensfälle bis zu 3.000.000,00 € je Fall ab.
Sicherlich wird es nun den einen oder anderen Hundehalter geben, der den finanziellen Aufwand nicht betreiben will. Es wird aber auch nicht wenige Hundehalter geben, die sich diesen Aufwand einfach nicht leisten können, weil sie am Existenzminimum leben und jeden EURO dringend brauchen. Ob sich aus § 23 SGB II für Empfänger von ALG II ein Sonderbedarf zur Deckung der Versicherungsprämie herleiten läßt, ist eher unwahrscheinlich. Da Hunde aber erwiesenermaßen viele Menschen vor Depressionen oder ähnlichen psychischen Krankheiten bewahren oder beim Vorhandensein diese positiv beeinträchtigen können, wäre eine Antragstellung mit entsprechender Begründung durchaus sinnvoll.
Was kann nun passieren, wenn ein Hundehalter die Haftpflichtversicherung nicht abschließt? Eine solche Entscheidung stellt nach § 12 Abs. 1 Ziff. 5 des Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar. Die hierfür vorgeschriebene Geldbuße kann sich je nach den Umständen des Einzelfalles bis auf 50.000,00 € belaufen. Das ist viel Geld. Stellt man dem die geringsten Versicherungsprämie von 55,00 €/Jahr gegenüger, könnte der Hund für diesen Betrag für 909 Jahre versichert sein. Aber bereits eine Geldbuße von 1000,00 € entspricht der lebenslange Versicherungsprämie für einen Hund. § 12 Abs. 2 des Gesetzes sieht darüber hinaus die Anordnung der Einziehung des Hundes vor. Diese Maßnahme wird sicherlich eher selten angewendet werden, aber es ist nicht ausgeschlossen, daß sie u.a. dann Anwendung findet, wenn der Hundehalter sich hartnäckig gegen den Abschluß einer Versicherung stellt.
An dieser Stelle sei auch gleich noch auf § 1 Abs. 5 des Gesetzes hingewiesen. Hiernach haben alle Hunde einen fälschungssicheren Chip nach ISO-Norm zu tragen. Diese Chippflicht bestand bisher nur für Hunde, die ab dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden. Ab dem 1. Januar 2010 gilt die Chippflicht für alle in Berlin lebenden Hunde (§ 14 Abs. 2 des Gesetzes). Nun mag der eine oder andere Hundehalter sagen, wozu nun noch einen Chip? Der Chip dient nicht nur der zuständigen Behörde, also der Veterinärbehörde, zur Identifizierung des Tieres. Er hat noch eine weiteraus sinnvollere Bedeutung. Gechipte Hunde kann man bei TASSO in Hattersheim im Haustierregister registrieren lassen. Ist der Liebling dann einmal ungewollt seine eigenen Wege gegangen und wird später ganz woanders gefunden, ist eine Rückführung zum bisherigen Halter erheblich einfacher möglich, als ohne Chip. TASSO vermittelt jährlich mehr als 50.000 abhanden gekommene Tiere sicher an ihre Eigentümer zurück. Der Eintrag im Haustierregister bei TASSO ist darüber hinaus noch kostenlos. Also was spricht da noch gegen einen Chip?
Wer jedoch seinen Hund nicht chipt, läuft ab dem 1. Januar 2010 Gefahr, daß er eine Geldbuße von bis zu 50.000,00 EURO zahlen muß und / oder daß die Behörde die Einziehung des Hundes anordnet. Sofern diese Anordnung rechtskräftig wird, hat der Hundehalter keine Chance mehr, sein Tier oder einen Ersatz hierfür zu erhalten.








