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Rechtsanwalt Frank Siegert

Rechtsanwalt Frank Siegert

Rechtsanwalt Frank Siegert Marzahner Promenade 24 D-12679 Berlin Tel: 030-25296475 Fax: 030-25296479 Web: http://www.lawber.de E-Mail: info@lawber.de

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Frank Siegert ist in Berlin-Marzahn ansässig und beschäftigt sich mit derBeratung und Vertretung vor Gericht in Familiensachen (Ehescheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensverteilung usw.), Erbrechtsangelegenheiten (Entwürfe für letztwillige Verfügungen, Pflichtteilsregelungen, Erbauseinandersetzungen usw.), Grundstücks- (Käufer- und Verkäuferberatung usw.) und Mietsachen und Strafsache, streitvorbeugende Tätigkeit, Vertragsentwürfe, Testamentsentwürfe, Schenkungsentwürfe, Ratenzahlungsvereinbarungen, Beschaffung von Auskünften über Kunden und Schuldner (Melderegister, Schuldnerregister usw.), Beratung und Vertretung von Bietinteressenten in der Zwangsversteigerung, Beratung von Käufern oder Verkäufern bei Immobiliengeschäften, Straf- und Verkehrssachen i.d.R. durch Kooperationspartner

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Frank Siegert
Ab 2010 brauchen alle Berliner Hunde eine Haftpflichtversicherung
Rechtsanwalt Frank Siegert

Ab 2010 brauchen alle Berliner Hunde eine Haftpflichtversicherung

Am 29. September 2004 wurde das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 424 veröffentlicht. Zuletzt geändert wurde es am 23. Juni 2005. Nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes ist für in Berlin lebende Hunde eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 € je Versicherungsfall abzuschließen. Sie soll der Deckung von Schäden an Personen und Sachen dienen, die durch den Hund verursacht worden sind. Bisher galt dies aufgrund einer Übergangsregelung in § 14 Ab…
11.11.2009
Sebstgeschaffene Überlastung des Gerichts und Kostenverschwendung
Rechtsanwalt Frank Siegert

Sebstgeschaffene Überlastung des Gerichts und Kostenverschwendung

Immer wieder liest und hört man, daß unsere Gerichte derart überlastet seien, daß teils überlange Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden seinen. Daß die Gericht allerdings einen Teil ihrer Überlastung sich selbst schaffen, zeigt der folgende Fall. Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten angeklagt ist ein junger Mann wegen Beleidigung. Die Abteilung 3021 der Berliner Amtsanwaltschaft wirft in ihrer Anklageschrift dem Angeklagten vor, er habe aus dem Beifahrerfenster eines Pkw den sogenannten „Stinkefinger“ (ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Zu…
10.11.2009
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