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Kommunen müssen Softwarehoheit behalten

30.10.200908:15 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Stellungnahme zur Neustrukturierung von Hartz IV


Kommunen müssen Softwarehoheit behalten


• Bundesregierung muss jetzt schnell über die konkrete Umsetzung entscheiden
• Zentrale Softwarelösung der BA ist für die dezentrale Umsetzung gegenwärtig noch nicht geeignet


• Hartz-IV-Datenbestände gehören zurück in die Kommunen


Berlin, 29. Oktober 2009. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss bis zum 31.Dezember 2010 eine verfassungskonforme Lösung für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehungsweise Hartz IV gefunden werden. In dem am 26. Oktober unterzeichneten Koalitionsvertrag erklären die Regierungsparteien, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben in getrennter Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erfolgen soll. Das Modell der Optionskommunen, die alle Hartz-IV-Aufgaben eigenständig erledigen, bleibt bestehen.

Vitako, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, dringt auf eine schnelle Präzisierung dieser Festlegungen. Vitako fordert die neue Bundesregierung auf, für das zentrale Themenfeld der künftigen Softwarelösungen klare Aussagen zu formulieren. Nur dann sind Kommunen und deren IT-Dienstleister in der Lage, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und ab 1. Januar 2011 weiterhin ein kompetentes Serviceangebot für die betroffenen Bürger zu leisten.

„Befürchtungen, am 1. Januar 2011 breche das Chaos in deutschen Kommunen aus, sind unbegründet“, erklärt Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff. Denn: Verschiedene informationstechnische Lösungen und IT-gestützte Prozesse im SGB II-Umfeld sind in der Praxis bereits erprobt. „Allerdings gilt dies nur unter der Voraussetzung rascher weiterer politischer Entscheidungen“, so Wulff. Denn auch vorhandene Lösungen erfordern für die termingerechte Implementierung und einen reibungslosen Übergang in jeder einzelnen Kommune ausreichend Zeit.

Die Entscheidung über Auswahl und Einsatz von IT-Lösungen muss nach Auffassung von Vitako in jedem Fall den zuständigen SGB II-Trägern überlassen bleiben. Eine verpflichtende zentrale Lösung auf der Basis der von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eingesetzten Softwarelösung A2LL in ihrer gegenwärtigen Funktionalität und Qualität lehnt Vitako entschieden ab. Am Markt sind verschiedene alternative Softwarelösungen verfügbar. Sie haben sich seit Jahren in den Optionskommunen und den Kommunen bewährt, die die Aufgaben bereits in getrennter Trägerschaft erledigen. Diese Fachverfahren werden mit großem Erfolg zur Zufriedenheit der Beschäftigten und der Bürger und Bürgerinnen genutzt. Da die vorhandenen Softwarelösungen auch Arbeitsprozesse abbilden, erleichtert und beschleunigt ihre Nutzung zudem den organisatorischen Umbau im Zuge der Neustrukturierung.

Eine Verwendung von A2LL auf kommunalen Rechnern, also außerhalb der Systemlandschaft der Bundesanstalt für Arbeit, scheidet nach Auffassung von Vitako bei der gegenwärtigen Qualität von A2LL vollkommen aus und ist auch nicht erforderlich. Das Verfahren A2LL wird mit extrem hohem Aufwand bei der BA technisch betrieben und gepflegt. Und die Neuentwicklung ALLEGRO, deren Fertigstellung für 2014 geplant ist, soll ca. 100 Millionen Euro kosten. Nur wenn das Fachverfahren der BA den Anforderungen der Kommunen an Funktionalität, Qualität und Integrationsfähigkeit entsprechend verbessert würde, wäre es eine Lösung, die am Markt in den Wettbewerb mit anderen Produkten gehen könnte.

Vitako gibt darüber hinaus zu bedenken, dass A2LL heute mit Schnittstellen zum Finanzwesen, zum Datawarehouse etc. in die Systemlandschaft der BA eingepasst und nicht auf die Belange und kommunalpolitischen Steuerungsinteressen der Kommunen zugeschnitten ist.

Zudem werden wichtige Planungs- und Steuerungsinformationen über die Einwohner einer Kommune über das Verfahren A2LL zentral in Nürnberg gespeichert und stehen den Kommunen nicht oder nur unzureichend in der erforderlichen Detaillierung und Kleinräumigkeit zur Verfügung. Dies wirkt sich nicht nur auf den Planungsbereich Arbeit aus. Vielmehr fehlen die Daten auch in verwandten Planungsbereichen wie der Sozial- und Jugendhilfeplanung, der Kindergarten- und Schulbedarfsplanung.

„Dezentrale IT-Lösungen können weit besser als die zentrale BA-Lösung in die informationstechnische Landschaft der Kommunen eingebunden werden“, urteilt Vitako-Geschäftsführerin Wulff. Sie sind von aufbauorganisatorischen Lösungen unabhängig. Zudem können die Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes für vielfältige insbesondere planerische Aufgaben der Kommunen genutzt werden. „Wir sehen die anstehende Neuorganisation des SGB II auch als Chance, die Daten rund um das SGB II wieder zu den Kommunen zurückzubringen. Gelingen kann dies, wenn die Kommunen selbst über ihre Softwarelösungen und damit die Daten zum SGB II verfügen können.“


Ansprechpartner/in:
Wilfried Kruse, Vorstandsvorsitzender Vitako, 0211 /89 22 550 E-Mail
Alexander Schroth, Vorstandsmitglied Vitako, 089 / 59 03 - 18 24
E-Mail
Dr. Marianne Wulff, Geschäftsführerin Vitako, 0151 / 126 029 63
E-Mail

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