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FRICKE: Rot/Grün fehlt nach wie vor der Mut zu grundsätzlichen Reformen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Zu den neuen Entwicklungen der Beratungen vom heutigen Tag über den Erlass eines Optionsgesetzes, durch welches die Kommunen ermächtigt werden sollen, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Verantwortung zu übernehmen, erklärt das für die FDP verhandelnde Mitglied des Deutschen Bundestages, Otto :

Die Bundesregierung wollte von Anfang an die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitslosengeld II-Empfänger. Die laufenden Diskussionen zeigen deutlich, dass Rot/Grün trotz des Kompromisses im Vermittlungsausschuss fest auf diesem Kurs ist und an dem alten System, alles bei der Mammutbehörde BA zu konzentrieren, festhält.

Ein Interesse, den Kommunen tatsächlich über das Optionsgesetz Verantwortung zu übertragen, ist nicht erkennbar. Den Kommunen kann bei den Vorstellungen von Rot/Grün zu den Rahmenbedingungen für die ALG II-Trägerschaft nur abgeraten werden, das Optionsrecht zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen auszuüben.

Eine Grundgesetzänderung, die den Kommunen eine finanzielle Absicherung gewähren würde, ist mit Rot/Grün nicht zu machen.

Jetzt ist entscheidend, ob Anfang der nächsten Woche, wie heute von Bundesminister Clement versprochen, ein Gesetzesvorschlag zur Umsetzung des Entschließungsantrages von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2003 vorgelegt wird. Dieser muss die notwendige Entscheidungsfreiheit, die die Kommunen als Träger der Leistung ALG II brauchen, einräumen. Daran, ob dies auf Basis des von Rot/Grün präferierten Organleihemodells gelingen kann, bestehen erhebliche Zweifel.

Klar ist, dass das Projekt Hartz IV nur dann ein Erfolg werden kann, wenn die Kommunen die Aufgaben eigenverantwortlich, d.h. nicht als bloße Ausführungsgehilfen, wahrnehmen können. Ohne dies und eine verlässliche Absicherung der Kommunen bei ihren Finanzplanungen fehlt jeder Anreiz, das Optionsrecht auszuüben.

Nachher legt die BA sogar noch die Öffnungszeiten der kommunalen Betreuungsstellen fest. Die FDP wird sich weiterhin in den Verhandlungen für eine Grundgesetzergänzung zur Sicherstellung der Finanzausstattung von optierenden Kommunen einsetzen. Sollte sich jedoch eine andere verfassungsgemäße Lösung finden lassen, durch die die Kommunen die gleiche Sicherheit erhalten, wird die FDP diese wohlwollend prüfen.

Aber: Die dringend notwendige Strukturveränderung kann es nur mit den Kommunen geben, nicht gegen sie.

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