Arbeitsrecht - Unterschrift im Vertrag darf unleserlich sein
(openPR) Damit ein unbefristeter Arbeitsvertrag wirksam ist, ist keine leserliche Unterschrift erforderlich. Es reicht aus, wenn ein Namenszug erkennbar ist. das hat das Arbeitsgericht Bielefeld entschieden (Az. 1 Ca 3288/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. Demnach ist es aber unzulässig, wenn die Unterschrift nur aus einem Kürzel besteht. Dann sei die Schriftform nicht gewahrt. Das Arbeitsverhältnis würde dadurch unbefristet.
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Markus Schindler ist Personalberater beim Hanseatischen Personalkontor und hier auf die Bereiche Banken/Finanzdienstleistungen/Immobilien spezialisiert. Das Hanseatische Personalkontor ist bundesweit an 12 Standorten neben der Vermittlung von Fach- und Führungskräften auch in der Outplacement Beratung sowie im Business Coaching tätig.
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