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Mehr Zeit für die Arbeit – Vertragsmanagement für Zeitarbeit mit qualifizierter elektronischer Unterschrift

12.06.201717:06 UhrIT, New Media & Software
Bild: Mehr Zeit für die Arbeit – Vertragsmanagement für Zeitarbeit mit qualifizierter elektronischer Unterschrift
Digitales Vertragsmanagement bei Personaldienstleistern
Digitales Vertragsmanagement bei Personaldienstleistern

(openPR) Zu den zentralen Aufgaben von Personaldienstleistern zählt das Management von Verträgen. Wo immer ein Arbeitsplatz vermittelt wird, ist ein rechtsgültiger Vertrag für alle Beteiligten aufzusetzen. Das ist eine juristisch anspruchsvolle Aufgabe, die immer wieder auch gesetzliche Novellen zu berücksichtigen hat. So traten mit 1. April 2017 grundlegende Änderungen im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft.


Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich treten Personaldienstleister laut AÜG als Verleiher auf und müssen in dieser Funktion mit Arbeitskräften zur Arbeitsleitung an Dritte (Entleiher) einen Vertrag abschließen, der der Schriftform bedarf. Bisher war es in der Branche nicht unüblich, den endgültigen Vertrag erst Wochen nach der Überlassung – und damit dem Antrittstermin des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber – fertig zu stellen. Das hatte vor allem praktische Gründe. Die schnellstmögliche Zurverfügungstellung von Arbeitskräften hatte Vorrang vor den juristischen Formalien. Das wird sich in Zukunft grundlegend ändern. Denn Verleiher sind nun per Gesetz gehalten, das komplette Vertragswerk verbindlich vor Antritt des Arbeitsverhältnisses abzuschließen – empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung inklusive.
Die praktische Herausforderung für Personaldienstleister besteht nun also darin, solche Verträge in einem oft sehr engen Zeitrahmen zu komplettieren, d.h. mit den Unterschriften aller daran Beteiligten. Genau hier liegt der Grund für die bisherige Praxis: Es vergingen Tage und Wochen, bis auch die letzte verpflichtende Unterschrift geleistet wurde. So lange eine Unterschrift händisch geleistet wurde, waren es oft ganz banale logistische Gründe, warum die Signatur auf sich warten ließ: Vertragswerk und Unterzeichner befinden sich nicht am selben Ort.
Qualifiziert elektronisch unterschreiben
Nur mit der elektronischen Signatur ist die neue Sachlage professionell zu managen. Denn nur die elektronische Signatur kann ortsunabhängig und parallel geleistet werden. Hier reichen wenige Minuten, bis der Vertrag rechtskräftig unterschrieben ist. Im Fall der elektronischen Signatur haben sich Personaldienstleister an §126a BGB zu orientieren: „Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.“
Digitale Identität per Video-Identverfahren, Unterschrift per Handy
Die hier vom Gesetzgeber vorgeschriebene qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die Basis der Lösung von XiTrust Secure Technologies. Bedingung für eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist eine digitale Identität. Wer noch nicht über eine digitale Identität verfügt, die zur rechtssicheren Unterschrift befähigt, kann sich online über den Service XiDentity.eu registrieren lassen. Im Video-Identifikationsverfahren von XiTrust-Partner WebID Solutions dauert dieser Vorgang nur wenige Minuten. Für das face-to-face-Interview mit geschulten Call-Center-AgentInnen sind lediglich ein gültiger Personalausweis und die Videofunktion am Rechner vorausgesetzt. Nach erfolgreicher Identifikation und dem Abgleich der persönlichen Daten wird die XiDentity, also die digitale Identität des Antragstellers, aktiviert und dieser kann den Vertrag mit dem Personaldienstleister sofort mobil per Fernsignatur mit dem Handy unterschreiben.

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